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Auszug - Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG und Verpflichtung gem. § 60 NKomVG   

 
 
Sitzung des Ortsrates Höver
TOP: Ö 2
Gremium: Ortsrat Höver Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 16.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Schützenhaus Höver
Ort: Schützenstraße 10, 31319 Sehnde-Höver
 
Wortprotokoll

Der stellvertretende Ortsbürgermeister Friedrich Ostermeyer weist die Ortsratsmitglieder gemäß § 43 NKomVG auf die ihnen nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet sie per Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Die Pflichtenbelehrung bestätigen die Ortsratsmitglieder durch ihre Unterschriften.