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Auszug - Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG und Verpflichtung gem. § 60 NKomVG   

 
 
Sitzung des Ortsrates Wehmingen
TOP: Ö 2
Gremium: Ortsrat Wehmingen Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 24.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Schulhaus Wehmingen
Ort: Von-Wemighe-Str. 8, 31319 Sehnde-Wehmingen
 
Wortprotokoll

Ortsbürgermeister Heineke weist die Ortsratsmitglieder gemäß § 43 NKomVG auf die ihnen nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet sie per Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Die Pflichtenbelehrung bestätigen die Ortsratsmitglieder durch ihre Unterschriften.