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Auszug - Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG und Verpflichtung gem. § 60 NKomVG   

 
 
Sitzung des Ortsrates Ilten
TOP: Ö 2
Gremium: Ortsrat Ilten Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 28.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: ehemaligen Rathaus Ilten
Ort: Glückauf Str. 3, 31319 Sehnde-Ilten
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Ortsbürgermeisterin Neuse weist die Ortsratsmitglieder gemäß § 43 NKomVG auf die ihnen nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet sie per Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Bürgermeister Lehrke weist Ortsbürgermeisterin Gisela Neuse auf die ihr nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet sie per Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Die Pflichtenbelehrung bestätigen die Ortsratsmitglieder durch ihre Unterschriften.