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Auszug - Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG und Verpflichtung gem. § 60 NKomVG   

 
 
Sitzung des Ortsrates Bilm
TOP: Ö 2
Gremium: Ortsrat Bilm Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 29.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthaus "Zur Linde" Bilm
Ort: Am Denkmal 1, 31319 Sehnde-Bilm
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Ortsbürgermeister Ostermeyer weist die Ortsratsmitglieder gemäß § 43 NKomVG auf die ihnen nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet sie per Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Bürgermeister Lehrke weist Ortsbürgermeister Bernd Ostermeyer auf die ihm nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet ihn per Handschlag, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Die Pflichtenbelehrung bestätigen die Ortsratsmitglieder durch ihre Unterschriften.