Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Herr Kraft erläutert die Beschlussvorlage 2016/0025 zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 312 „Ortskern Neu“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde. Im Aufstellungsverfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 312 „Ortskern Neu“ wird auch die verkehrliche Situation im Bereich der Nordstraße untersucht. Aufgrund der Untersuchung kann sich im Laufe des Aufstellungsverfahrens noch der Geltungsbereich ändern. Nach Beratung fasst der Ortsrat Sehnde folgenden Beschluss:
Beschluss: Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 312 „Ortskern Neu“ mit neuem Geltungsbereich beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung liegt zwischen Bahnstrecke „Lehrte – Hildesheim“ im Westen, Nordstraße (L410) im Osten und der „Straße des Großen Freien“ im Süden. Im Norden grenzt eine Hofstelle an den Geltungsbereich. Der neue Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
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