Die Ratsmitglieder Bäkermann und Bernd Ostermeyer sind zu diesem Punkt nicht anwesend.
Beschluss:
Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
Vorbehaltlich des Inkrafttretens der KomHKVO wird gemäß § 63 Abs. 4 KomHKVO die weitere Anwendung der Vorschriften der GemHKVO vom 22.12.2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 1.2.2011 in der am 31.12.2016 geltenden Fassung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen.
Vorbehaltlich des Inkrafttretens der KomHKVO wird gemäߧ 63 Abs. 1 KomHKVO die weitere Anwendung der §§ 45 Abs. 6 und 47 Abs. 2 GemHKVO in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung bis längstens zum 31.12.2020 beschlossen.