Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Ratsmitglied Gaedecke ist zu diesem Punkt nicht anwesend. Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 312 „Ortskern Neu“ mit neuem Geltungsbereich beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung liegt zwischen Bahnstrecke „Lehrte – Hildesheim“ im Westen, Nordstraße (L410) im Osten und der „Straße des Großen Freien“ im Süden. Im Norden grenzt eine Hofstelle an den Geltungsbereich. Der neue Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
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