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Es wird ohne weitere Aussprache abgestimmt.
Beschluss: Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt, den folgenden Beschluss zu fassen: - Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2016 gem. § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG wird zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2016 wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 33 der Eigenbetriebsverordnung beschlossen. Der Betriebsleitung wird nach § 33 der Eigenbetriebsverordnung die Entlastung erteilt.
- Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 18.077,88 € wird mit der gem. § 24 Abs. 3 GemHKVO bestehenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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