Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 160 „Leierberg“ in den Gemarkungen Dolgen und Evern der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt nördlich von Dolgen sowie südlich des Leierbergs in den Gemarkungen Dolgen und Evern. Der Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Auszügen aus der Liegenschaftskarte und dem Flächennutzungsplan sowie der Beschreibung im Sachverhalt zu entnehmen
Abstimmungsergebnis:
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