Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Herr Kraft erläutert die Beschlussvorlagen zu den Bebauungsplänen Nr. 214 „Vorwerks Garten“, Nr. 215 „Kleines Backhausfeld“ und Nr. 216 „Großes Backhausfeld“. Die Aufstellung der drei Bebauungspläne soll parallel erfolgen um eine ganzheitliche Planung zu gestatten. Die Unterteilung in drei Bebauungspläne erfolgte um flexibler regieren zu können, falls die Planung an einer Stelle ins Stocken gerät. Die Grenzen zwischen den Geltungsbereichen der drei Bebauungspläne können sich im Aufstellungsverfahren noch verschieben bzw. ändern.
Nach Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgende Beschluss:
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 214 „Vorwerks Garten“ im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar. Der Geltungsbereich wird im Norden durch den Graben „Donau“ begrenzt. Der Graben liegt außerhalb des Geltungsbereichs. Im Osten schließt der Geltungsbreich an die Baugebiete „Amalienhof“ und „Schäferei“ an. Im Südosten grenzt das Baugebiet „Gänskamp“ an den Geltungsbereich. Im und Südwesten und Westen grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
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