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Auszug - Mitteilungen der Verwaltung  

 
 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
TOP: Ö 11
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 06.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
 
Wortprotokoll

Herr Kraft teilt Folgendes mit:

 

- Birken auf der Westseite der Petersweg in Höver

Der Ortsrat Höver fordert die Fällung der Birken entlag des Petersweg. Eine Überprüfung der Bäume hat ergeben, dass 7 Bäume aufgrund der Verkehrssicherheit gefällt werden müssen. Bei den restlichen 9 Bäumen besteht keine Notwendigkeit der Fällung.

Nach Beratung soll der Ortsrat Höver gebeten werden eine Fläche in der Gemarkung bzw. am Ortsrat für Ersatzpflanzungen vorzuschlagen, damit das vorgegebene Ziel der Ersatzpflanzung erfüllt werden kann.

 

- Spielplatz „Hermann-Löns-Weg“

Der Spielplatz „Hermann-Löns-Weg“ wird aufgegeben. Die Fläche soll an die Anlieger/innen verkauft werden, da die Fläche für eine Bebauung nicht ausreicht. Dieses entspricht den Zielen des Spielplatkonzeptes.

 

- Einrichtung von Tempo-30km/h-Zonen in sensiblen Bereichen in Klein Lobke und Köthenwald

- Vor dem Alten- und Pflegeheim in Klein Lobke (Lobker Str. 9) istr einen Teil der Lobker Straße (L411) eine Tempo-30km/h-Zone angeordnet worden. Die Länge der Zone beträgt rd. 120m.

- In Ilten-Köthenwald ist im Bereich des Klinikum Wahrendorff für einen Teil der B65 eine Tempo-30km/h-Zone angeordnet worden.

 

- 2. Beteiligungsverfahren „Altwarmbüchener Moor“

Die Region Hannover hat den geänderten Entwurf der Verordnung über das Naturschutzgebiet (NSG) „Altwarmbüchener Moor“ vorgelegt.

Aufgrund der vorgebrachten Anregungen und Bedenken im ersten Beteiligungsverfahren wurden Änderungen im Verordnungstext vorgenommen. Außerdem wurde die Erweiterung im Bereich des Sonnensees zurückgenommen. Das NSG ist damit identisch mit dem betroffenen FFH-Gebiet 3525-331 (328) „Altwarmbüchener Moor“.

Im Verordnungstext wurden folgende (wesentliche) Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen:

1. der Rahmen für die landwirtschaftliche Nutzung wurde erweitert 

2. zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung wurde eine gesonderte Freistellung aufgenommen,

3. weitergehenden Forstarbeiten im Moorwald kann nunmehr im Einzelfall zugestimmt werden,

4. die (maßgebliche) Karte zur Verordnung wurde überarbeitet (ohne Sonnensee).

 

Im Eigentum der Stadt Sehnde befinden sich ca. 5 ha Moorflächen, zum Teil bewaldet, zum Teil Geringstland ohne landwirtschaftliche Nutzung. Die Stadt Sehnde betreibt hier weder landwirtschaftliche noch forstwirtschaftliche Tätigkeiten noch Gewässerunterhaltung. Die räumliche Änderung (Herausnahme eines Sees) betrifft nicht die Sehnder Flächen.

Die bisherige Stellungnahme der Stadt Sehnde kann daher bestehen bleiben, da die Belange der Stadt Sehnde nicht berührt sind.

 

- Reduzierung des Aufwandes und des Volumens bei Beschlussvorlagen

Um den Aufwand und das Volumen der Beschlussvorlagen bei Bauleitplänen zu reduzieren, sollen künftig die Eingaben zum Bauleitplan in Tabellenform der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt werden. In den Beschlussvorlagen sollen die Beschlüsse zu den Eingaben der Öffentlichkeit und die der Behörden und sonstige Tger öffentlicher Belange in einen Beschluss zusammengefasst werden. Nur bei Einzelabstimmung über die Eingaben sollen künftig mehrere Beschlüsse gefasst werden.

Die Anlagen zum Bauleitplan, Gutachten, etc. sollen als kurze Zusammenfassung der Beschlussvorlage beigefügt werden. Nur beim Feststellungs- bzw. Satzungsbeschluss sollen die Gutachten, etc. in vollständiger Fassung der Beschlussvorlage beigefügt werden. 

 

- Wegweisung zu den Gewerbegebieten Ilten „Schnedebruch“ und Sehnde „Borsigring“

Da es in Ilten zu einigen Irrfahrten von LKWs gekommen ist, die zu den Gewerbegebieten „Schndebruch“ und „Borsigring“ fahren wollten und dabei durch Wohngebiete gefahren sind, wurde eine Wegweisungsschild zu den Gewerbegebieten an der Ortsdurchfahrt (OD) Hindenburgstraße angeordnet.

 

- Verlegung der Ortsdurchfahrt (OD) Lehrter Straße (B443)

Die Verlegung der Ortsdurchfahrtsgrenze (OD-Grenze) an den Kreisel „Billerbachstraße“ wurde von der Region Hannover Fachbereich/Team „Verkehr“ mit Schreiben vom 11.01.2018 genehmigt.