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Auszug - Bebauungsplan Nr. 802 "Stiegfeld II", 1. Änderung, Ortsteil Höver, Stadt Sehnde - hier: - Prüfung der eingegangenen Anregungen - Satzungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Ortsrates Höver
TOP: Ö 7
Gremium: Ortsrat Höver Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 10.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Schützenhaus Höver
Ort: Schützenstraße 10, 31319 Sehnde-Höver
Zusatz: Vor der Sitzung findet ab 16:00 Uhr eine Ortsbegehung mit dem Fahrrad statt. Treffpunkt: Schützenhaus Höver
2018/0292 Bebauungsplan Nr. 802 "Stiegfeld II", 1. Änderung, Ortsteil Höver, Stadt Sehnde - hier:
- Prüfung der eingegangenen Anregungen
- Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es wird nach Vorlage abgestimmt.


Beschluss:
a) Der Ortsrat Höver empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die folgenden Beschlüsse zu  

   fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde,

   die folgenden Beschlüsse zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die folgenden

   Beschlüsse zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1, 2) BauGB und der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 (1, 2) BauGB:

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Anregungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 802 „Stiegfeld II“, Stadt Sehnde, Ortsteil Höver wird, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2018/0292 ausgeführt, zugestimmt. Die ausgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2018/0292 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

2. Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 802 „Stiegfeld II“ als Satzung und die Begründung dazu sowie die 19. Berichtigung des Flächennutzungsplans.

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Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en