Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Herrn Jantzen von der Holcim AG trägt zum Umweltbericht 2017 der Fa. Holcim vor.
Herr Jantzen erläutert die unterschiedlichen Schadstoffe, die bei der Produktion von Zement anfallen. Bei einigen Schadstoffen, u.a. Schwefeldioxid (SO2), Ammoniak (NH3), Kohlenmonoxid (CO) und anderen Kohlenstoffen (C), ist die Schadstoffmenge abhängig vom Rohmaterial. Für die einzelnen Schadstoffe gelten folgende Grenzwerte:
Bei Staub wurde der Tagesmittelwert ein Mal überschritten.
Seit September.2016 setzt die Holcim AG Höver bereits die ab 2019 geltenden niedrigeren Grenzwerte i.H.v. 200 mg/m3 für Stickoxide (NOX) freiwillig um. Auf Grund der niedrigeren Grenzwerte ist insgesamt ein Rückgang der NOX-Werte im Vergleich zu den Vorjahren zu verzeichnen. Um weiterhin die Werte auf dem Niveau zu halten, ist ggf. der Einbau eines Katalysators erforderlich.
Seit dem 01.01.2016 gilt für den NH3-Wert (Ammoniakparameter) ein neuer Grenzwert i.H.v. 30 mg/Nm3. Da das Rohmaterial vorbelastet ist und zu Ausdunstungen kommt, ist dieser Grenzwert schwer einzuhalten, so dass es hier zu einigen Überschreitungen der Grenzwerte kommmt. Daher soll hier eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Es war keine Überschreitung der Grenzwerte für SO2 und bei Kohlenstoffen (C) zu verzeichnen.
Das Hg-Messgerät wies Defizite in der Verfügbarkeit auf und wurde im Februar 2017 gegen ein neues Messgerät ausgetauscht. Pro Jahr fallen etwa 10 KG Quecksilber an. Eine Reduzierung wird über Kohlefilter angestrebt.
Als Brennstoff soll künftig Renotherm eingesetzt werden.
Das Werk Höver unterliegt weiterhin dem Emmissionshandel. Es müssen weiterhin CO2-Werte hinzugekauft werden. Ab 2020 werden die Werte für CO2 heruntergesetzt.
Herr Jantzen berichtet, das es noch immer keine Genehmigung zur Einleitung des Wassers im Bruch in den Mittellandkanal gibt. Die Einleitungsmenge in den Wietzegraben ist beschränkt und schon ausgenutzt.
Herr Jantzen und Herr Reupke berichten über den Stand der Verlegung der DB-Leitung. Es wird die Variante 3.1, die bis nördlich des Maschdamms an der Bruchkante entlang läuft und dann über den Bruch geleitet wird. Das Planfeststellungsverfahren wird nach Bahnrecht durchgeführt. Voraussichtlich wird im Sommer 2018 der Antrag zur Einleitung des Verfahrens gestellt.
In Zusammenarbeit mit dem BUND werden auf ca. 15% der Fläche des Lärmschutzwalles Wiesen mit blühenden Stauden für Schmetterlinge angelegt.
Der Fachausschuss nimmt den Vortrag zur Kenntnis.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||