Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Herr Kraft erläutert die Beschlussvorlage 2018/0300 zur Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen und zum Feststellungsbeschluss der 42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Rethmar West“. Viele Äußerungen sind auf der Ebene des Flächennutzungsplans nicht umsetzbar. Sie werden aber bei der Aufstellung des Bebauungsplans in die Planung einfließen.
Hr. Waltz fragt nach, wie hoch der Wohnungsbedarf ist. In der Region ist der Wohnraumbedarf groß. Daher kann sich die Region in diesem Planbereich auch eine verdichtete Bebauung (Geschosswohnungsbau) vorstellen. Zielsetzung der Stadt ist eine maßvolle Entwicklung unter Einbeziehung der Infrastruktur.
Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt fasst folgende Beschlüsse:
Beschluss:
1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2017/0300 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2017/0300 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
2. Feststellungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Rethmar West“ im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.
Abstimmungsergebnis:
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