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Auszug - 42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Rethmar West" hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen - Feststellungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
TOP: Ö 4
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 05.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2018/0300 42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Rethmar West"
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen
- Feststellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kraft erläutert die Beschlussvorlage 2018/0300 zur Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen und zum Feststellungsbeschluss der 42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Rethmar West“.

Viele Äußerungen sind auf der Ebene des Flächennutzungsplans nicht umsetzbar. Sie werden aber bei der Aufstellung des Bebauungsplans in die Planung einfließen.

 

Hr. Waltz fragt nach, wie hoch der Wohnungsbedarf ist. In der Region ist der Wohnraumbedarf groß. Daher kann sich die Region in diesem Planbereich auch eine verdichtete Bebauung (Geschosswohnungsbau) vorstellen. Zielsetzung der Stadt ist eine maßvolle Entwicklung unter Einbeziehung der Infrastruktur.

 

Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt fasst folgende Beschlüsse:

 


Beschluss:
Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2017/0300 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2017/0300 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

2. Feststellungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit  § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Rethmar West“ im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begndung inkl. Umweltbericht dazu.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en