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Auszug - 44. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Am Trendelkampe", Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde - hier: - Prüfung der eingegangenen Anregungen - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach §4 (2) BauGB  

 
 
Sitzung des Ortsrates Sehnde
TOP: Ö 3
Gremium: Ortsrat Sehnde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.05.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:41 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2018/0291 44. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Am Trendelkampe", Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde - hier:
- Prüfung der eingegangenen Anregungen
- Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die
Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Gerasch trägt den Sachverhalt anhand der vorliegenden Vorlage vor.

 

Es wird nach Vorlage abgestimmt.

 

 


Beschluss:
a)Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse

zu fassen:

   b)Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem

Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

c)Der Verwaltungsausschuss fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB:

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Anregungen zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Trendelkampe“, Stadt Sehnde, Ortsteil Sehnde wird, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2018/0291 ausgeführt, zugestimmt. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2018/0291 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

Dem Entwurf der 44. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Am Trendelkampe“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung mit Umweltbericht dazu wird zugestimmt. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

1

Enthaltung/en