Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Auszug - Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters
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Beschluss: Der Rat fasst folgende Beschlüsse: - Die Schlussberichte der Rechnungsprüfungsämter der Stadt Sehnde und der Region Hannover über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2016 der Stadt Sehnde sowie die Stellungnahmen des Bürgermeisters zu diesen Berichten werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2016 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
- Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.
- Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 361.275,35 € wird gem. § 110 Abs. 6 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Der Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 194.831,90 € wird gemäß § 24 Abs. 3 GemHKVO aus der mit Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG gedeckt.
Abstimmungsergebnis: 34 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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