Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Auszug - Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung  

 
 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar
TOP: Ö 3
Gremium: Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 03.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthaus "Nawo"
Ort: Ost-West-Str. 3, 31319 Sehnde-Dolgen
 
Wortprotokoll

a)      Ortsbürgermeister Konrad Haarstrich teilt mit, dass er seit der letzten Ortsratssitzung am 11.04.2018 dem Ehepaar Irene und Hermann Ziepke aus Haimar am 14.07.2018 zur Goldenen Hochzeit und 18 Seniorinnen und Senioren zum Geburtstag Glückwünsche und Grüße des Rates, Ortsrates und der Verwaltung überbracht hat.

 

Weiter hat Ortsbürgermeister Haarstrich an folgenden Veranstaltungen teilgenommen:

 

28. + 29.04.2018Schützenfest Haimar

02. + 03.05.2018Schützenfest Dolgen

23. + 24.06.2018Schützenfest Evern

 

 

b)      Frau Beutelsbacher teilt Folgendes mit:

 

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Ausweitung der LKW-Maut für Fahrzeuge ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht auf alle Bundesstraßen zum 01.07.2018 beschlossen. Damit sind zum 01.07.2018 insgesamt 40.000 km Bundesstraßen mautpflichtig geworden. Die Weiterentwicklung des LKW-Mautsystems wird nun durch die momentane Installation von bundesweit rund 600 Kontrollsäulen sichtbar. An der B 65 in Haimar hinter Am Schießstand/Mehrumer Str. Fahrtrichtung Mehrum wird eine Kontrollsäule aufgestellt.

 

In Evern wurden mit der mobilen Geschwindigkeitsmessanlage in der Zeit vom 28.05.2018 bis 05.06.2018 im Bereich Jägerstraße, Höhe Hausnr. 3 (Fußweg) zul. Höchstgeschwindigkeit 50 km/h  bidirektional 14.333 Fahrzeuge gezählt. Die ermittelte Durchschnittsgeschwindigkeit lag bei 39,3 km/h. 85 % der Fahrzeuge sind langsamer als 50 km/h gefahren. Die maximale Geschwindigkeit wurde mit 89 km/h ermittelt.

 

In der Gemarkung Evern, Flur 6, Flst.42 wird von der Firma enercity im Herbst ein Baum gefällt, der zu dicht an der Hochspannungsfreileitung steht. Es muss nicht direkt zu einer Berührung von Baum und Leiterseil kommen, der Strom kann auch mehrere Meter durch die Luft überbrückt werden. Die Fällung wird auf Kosten von enercity durchgeführt werden. Das Holz verbleibt im Wäldchen.

 

Für die Oberflächenbehandlung der Straßen In der Wörth, Am Schießstand und Schladweg in Haimar wurde in der Zeit vom 05.09.201828.09.2018 eine verkehrsbehördliche Anordnung erteilt.

Anmerkung aus dem Ortsrat: An der Straße “Zum Kanal“ in Haimar ist die Oberflächenbehandlung und die Bordsteinabsenkung nicht richtig durchgeführt worden.

 

Zu den nachstehend aufgeführten Punkten aus der Ortsbegehung in Dolgen, Evern und Haimar wurde mir Folgendes mitgeteilt:

-          Am Randbereich der Grünfläche Alte Heerstraße/ Einmündung Weg zum Friedhof werden aufgrund der hohen Pflegeintensität keine Pflanzkübel aufgestellt.

-          Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h im Bereich der Kreisstraße zwischen Haimar und Dolgen kann gemäß § 39 Abs. 1 und § 45 der Straßenverkehrsordnung nicht angeordnet werden. Nach Informationen der Polizeiinspektion Burgdorf weist diese Straße keine Unfallauffälligkeiten auf und es gibt daher keine Indizien für eine erhebliche Gefahr.

-          Das Bankett in der gesamten Alte Heerstraße bis zur Jägerstraße wird von der Baufirma ausgebessert. Der Auftrag dazu wurde bereits erteilt.

-          Auf dem Spielplatz in Evern werden in den nächsten 4 Wochen 2 Federwippen aufgestellt und bis spätestens Anfang 2019 eine Korbschaukel. Ein Basketballkorb wird dort vorerst nicht wieder aufgestellt.

 

Folgende Mängel aus der Ortsbegehung sind erledigt:

-          Entfernung der abgemeldeten Fahrzeuge in der Rethmarschen Straße in Evern.

-          Friedhof Evern, die Grünfläche im hinteren Bereich wird als sogen. “Überhangfläche“ nur einmal im Jahr gemäht und dann auch erst spät und kann somit als Blühwiese gelassen werden.

-          Schlagloch vor Haus-Nr. 8 in der Küsterstraße beseitigt.

-          Großpflaster in der Küsterstraße, Bereich Haus-Nr. 4 verfugt.

 

Zur Verwendung der Ortsratsmittel möchte ich aus gegebenem Anlass Folgendes mitteilen: Zunächst, die Ortsratsmittel sind zweckgebunden. Hierbei ist zu beachten, dass bei einer Ausgabe über 500,00 € Netto 3 Angebote anzufordern sind, wobei 1 Angebot außerhalb des Ortes eingeholt werden muss.