Beschluss:
Es ist beabsichtigt, eine Teilfläche des Flurstückes 40/8 der Flur 3 –Kapellenberg- zur Größe von ca. 250 m², und eine Teilfläche des Flurstückes 91/3 der Flur 3 -Fliederstraße - zur Größe von ca. 20m², beide Gemarkung Dolgen, derzeitig Verkehrsflächen dieser Straßen, gem. § 8 NStrG einzuziehen.
Die Teilflächen sind für den Verkehr entbehrlich geworden.