Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Auszug - Anfragen an die Verwaltung  

 
 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
TOP: Ö 6
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 20.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:05 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
 
Wortprotokoll

Fachausschuss, Herr Melchert:

In der Hindenburgstraße ist noch ein Betonsockel eines Lichtmastes vorhanden. Wann wird der Betonsockel beseitigt?

 

Verwaltung:

Wird geprüft und weitergeleitet.

 

 

Fachausschuss, Herr Marotzke:

Ist die Baumaßnahme „Fimbergstraße“ abgeschlossen und abgerechnet? Wann entfernt die Baufirma ihr Material und die Rampe in der Waldstraße?

 

Verwaltung:

Die Baumaßnahme ist abgeschlossen. Die baufirma hat trotz mehrmaliger Aufforderung noch keine Schlussrechnug gestellt.

Die Baufirma wurde mehrfach aufgefordert ihr Material und die Rampe zu entfernen. Der Auftrag ist nun an den Baubetriebshof gegangen auf rechnung der Baufirma.

 

 

Fachausschuss, Herr Bluhm:

Erfolgt der Ausbau der Straße „Am Nordende“ im Winter?

 

Verwaltung:

Ja, es handelt sich um eine Maßnahme im Rahmen der Dorferneuerung, die im ersten Halbjahr 2019 fertiggestellt und mit dem Amt für regionale Landesentwicklung abgerechnet werden muss.

 

 

Fachausschuss, Herr B. Ostermeyer:

In Höhe der Ampel in Bilm hat sich ein Querriss in der Fahrbahn gebildet.

 

Verwaltung:

Wird geprüft und weitergeleitet.

 

 

Fachausschuss, Herr Heinen:

In der Straße „Im Strauchgarten“ sind Schäden in der Fahrbahn.

 

Verwaltung:

Wird geprüft und weitergeleitet.

 

 

Fachausschuss, Frau Schärling:

Wird eine Vollsperrung nicht mehr mitgeteilt?

 

Verwaltung:

Grundsätzlich werden die Ortsräte über die „Gremienbetreuung“ informiert, die die Informationen an die Ortsbügermeisterinnen und Ortsbürgermeister weiterleitet.

Bei Vollsperrungen erhalten die direkt betroffenen Anliegenden in der Regel zusätzlich eine „Anliegerinformation“ mündlich oder schriftlich von der bauausführenden Firma. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht nicht.

 

 

Fachausschuss, Herr B. Ostermeyer:

Werden die Baumaßnahmen in Bilm, u. a. Mühlenstraße, den Anlieger/innen mitgeteilt?

 

Verwaltung:

Grundsätzlich erhalten die Anliegenden eine Mitteilung.