Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Herr Kraft trägt den Sachverhalt vor.
Es wird nach Vorlage abgestimmt. Beschluss: a)Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 35. Änderung des Flächennutzungs-plans mit neuem erweiterten Geltungsbereich beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen und Nordwesten durch die Bebauung des Gewerbegebiets „Borsigring“ im Süden durch die Peiner Straße (B65), im Osten und Nordosten durch die Kommunale Entlastungsstraße begrenzt. Das ehemalige HASTRA-Gelände an der B65 ist in den Geltungsbereich einbezogen worden. Der räumliche Geltungsbereich der 35. Änderung des Flächennutzungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
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