Auszug - Fortschreibung des Wirtschaftlichkeitsvergleichs nach § 12 Abs. 1 KomHKVO zur Durchführung von Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Sporthallen an der Chausseestraße
Herr Sangerhausen (PSPC GmbH) erläutert die Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.
Beschluss:
Die Errichtung der Sporthallen an der Chausseestraße erfolgt im Rahmen einer ÖPP- Variante bei der Planung, Bau und Instandhaltung werden auf einen Dritten übertragen.
Der Betrieb der Liegenschaften verbleibt bei der Stadt Sehnde.
Die langfristige Finanzierung der Maßnahme erfolgt über einen Kommunalkredit der Stadt Sehnde.