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Auszug - Beschlussfassung eines Haushalts-Eckwerteverfahrens zur Aufstellung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2020  

 
 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
TOP: Ö 7
Gremium: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 20.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer im Anbau des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2019/0507 Beschlussfassung eines Haushalts-Eckwerteverfahrens zur Aufstellung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2020
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Wissmann führt in das Thema ein. Anschließend wird diskutiert, inwiefern hier das Steuerungspotential des Finanzausschusses bei der Haushaltsplanung 2020 greifen könnte.

Herr Hoffmann bittet daraufhin um eine Darstellung der Grundlagen für die Pflicht- und freiwilligen Aufgaben der Stadt Sehnde, da gerade die Vorhaben bei den freiwilligen Aufgaben überwacht und gesteuert werden könnten. Zudem wird um eine rechtzeitige Haushaltsprognose gebeten. Ferner möchte Herr Toboldt die Beschlussvorlage um folgenden Punkt ergänzen:

Den Fachausschüssen soll quartalweise eine Übersicht über die eigenen Projekte zur Verfügung gestellt werden. Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung und Innere Dienste erhält dagegen quartalsweise eine Gesamtübersicht zu den laufenden Projekten sowie Sachstandsberichte. Verzögerungen bei der Umsetzung von Projekten sind zu begründen.

Frau Benecke lässt im Anschluss über die Beschlussvorlage mit der Ergänzung abstimmen.

 


Beschluss:


Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienst empfiehlt dem Rat, den Beschluss wie folgt zu fassen:

 

Der Rat beschließt, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan-Entwurf für das

Haushaltsjahr 2020 sowie die Finanzplanung und der Investitionsplan für die Jahre 2021 bis

2023 entsprechend der finanziellen Rahmendaten dieser Beschlussvorlage aufzustellen ist.

 

    Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Vorgaben und Finanzziele:

 

-          als Finanzziel wird vorgegeben, dass das Defizit des Ergebnishaushaltes, bestehend aus ordentlichem und außerordentlichem Ergebnis, nicht mehr als 1,5 Mio. € betragen soll. Dabei wird davon ausgegangen, dass die derzeit bekannten Finanzausgleichszahlungen und Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteile sowie die Gewerbesteuererträge sich gegenüber der jetzigen Finanzplanung nicht erheblich verändern.

-          als weiteres Finanzziel soll im Finanzhaushalt die Darlehensaufnahme, entsprechend der Finanzplanung aus 2019, nicht mehr als 16,9 Mio. € betragen. Die Ausführungen zur derzeitigen Finanzplanung gelten analog.

-          Investitionsmaßnahmen werden nur veranschlagt, wenn diese im Investitionsplan enthalten sind. Sollten weitere investive Maßnahmen unumgänglich sein, sind diese gegen vorgesehene Investitionen zu tauschen bzw. sind vom Rat zusätzlich zu beschließen. Insgesamt sind auch die bereits veranschlagten Maßnahmen auf ihre Realisierbarkeit hin zu überprüfen und entsprechende Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen mit Folgekostenberechnungen nach den Vorgaben des § 12 Abs. 1 KomHKVO und den Ratsbeschlüssen zu erstellen.

-          Haushaltsreste und Rückstellungen werden nur übertragen bzw. gebildet, wenn hierzu eine rechtliche oder vertragliche Verpflichtung besteht. Bei Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen; die sich über das Haushaltsjahr hinaus erstrecken, ist zunächst nur der im Haushaltsjahr kassenwirksam werdende Betrag zu veranschlagen. Die für die Folgejahre benötigten Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung oder ggf. als Verpflichtungsermächtigung in der Investitionsplanung vorzusehen.

-          Bis spätestens zu den Haushaltsplanberatungen in den Fachausschüssen ist von den jeweiligen Fachdiensten eine Übersicht über nicht begonnene oder nicht abgeschlossene Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen zu erstellen. Über diese Maßnahmen ist in den entsprechenden Fachausschusssitzungen zu beraten, ob die notwendigen Haushaltsmittel übertragen oder im Haushaltsplan 2020 neu zu veranschlagen sind. Dabei sind die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen und die aufgeführten Vorgaben zu Haushaltsresten und Rückstellungen zwingend zu beachten.

 

Ergänzung:

Den Fachausschüssen soll quartalweise eine Übersicht über die eigenen Projekte zur Verfügung gestellt werden. Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung und Innere Dienste erhält dagegen quartalsweise eine Gesamtübersicht zu den laufenden Projekten sowie Sachstandsberichte. Verzögerungen bei der Umsetzung von Projekten sind zu begründen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

9 Ja-Stimme/n

 

0 Nein-Stimme/n

 

0 Enthaltung/en