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Auszug - Bebauungsplan Nr. 215 "Backhausfeld" mit Örtlichen Bauvorschriften, im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB - Beschluss über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB   

 
 
Sitzung des Ortsrates Rethmar
TOP: Ö 3
Gremium: Ortsrat Rethmar Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 20.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Gutshof Rethmar
Ort: Gutsstr. 15, 31319 Sehnde-Rethmar
2019/0498 Bebauungsplan Nr. 215 "Backhausfeld" mit Örtlichen Bauvorschriften,
im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier:
- Prüfung und Auswertung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1)
BauGB
- Beschluss über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die
Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kraft leitet in das Thema ein und verteilt eine Ergänzungsseite für den 1. Teil der Beschlussvorlage, die in 3 Teile unterteilt ist. Es ist davon die letzte Seite zu den Bauvorschriften auszutauschen. Er teilt weiter mit, dass der nördliche Teil mit dem Bebauungsplan Nr. 215 „Backhausfeld“ überplant und von der Stadt Sehnde entwickelt und vermarktet wird.

 

Herr Schmalenberger erklärt den Bebauungsplanentwurf. Bei den textlichen Festsetzungen haben sich Änderungen unter 9.2 und 10.1 gegenüber den vorliegenden Festsetzungen ergeben. Die Örtlichen Bauvorschriften wurden unter 3.1 zu Dachform und Dachneigung geändert und die fehlenden Örtlichen Bauvorschriften 5 zu Einfriedungen und 6 zu Ordnungswidrigkeiten ergänzt.

 

Frau Groer erläutert die Eingaben zum Bebauungsplan und die Abwägungsvorschläge zu den Eingaben.

 

Fragen der Ortsratsmitglieder werden abschließend beantwortet.

 

Der Baubetriebshof wird gebeten, die Grünflächen, in denen sich die Arten aufhalten, aus Artenschutzgründen insektenschonend zu mähen.

 

Nach eingehender Beratung empfiehlt der Ortsrat Rethmar den Beschlussvorschlag mit folgenden Änderungen und Ergänzungen:

 

Bei den textlichen Festsetzungen unter 4 ist im dritten Satz die Mindestgrundstücksgröße von 550 m² auf 600 m² zu ändern. 

Die Örtlichen Bauvorschriften sind unter 3.1 zu Dachform und Dachneigung im ersten Satz um das Wort „gleich“zu ergänzen. Der Satz lautet somit: Für das Dach des Hauptbaukörpers sind nur im First gleich geneigte Sattel- und Krüppelwalmdächer mit Neigung von 27° bis 48° zulässig. 

 


Beschluss:
a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu  

   fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Beschlüsse zu den Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauG:

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äerungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 215 „Backhausfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2019/0498 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2019/0498 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 215 „Backhausfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde und der Begründung mit dem Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en