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Auszug - Satzung der Stadt Sehnde gem. § 34 (4) BauGB im Bereich "Am Peiner Wege" im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 19.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthaus "Nawo"
Ort: Ost-West-Str. 3, 31319 Sehnde-Dolgen
2019/0576 Satzung der Stadt Sehnde gem. § 34 (4) BauGB im Bereich "Am Peiner Wege" im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kraft führt ins Thema ein.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ortsrat folgenden Beschluss:

 


Beschluss:

a)Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der Satzung der Stadt Sehnde gem. § 34 (4) BauGB im Bereich „Am Peiner Wege“ im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am östlichen Rand von Dolgen, zwischen dem landwirtschaftlichen Weg “Am Peiner Wege” im Norden und dem Friedhof im Süden. Der Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en