Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Auszug - Mitteilungen der Verwaltung  

 
 
Sitzung des Fachausschusses Kindertagesstätten und Jugend
TOP: Ö 7
Gremium: Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 21.10.2019 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
 
Wortprotokoll

Sachstand Anbau Kita Hugo-Remmert-Straße

Die Baugenehmigung für den Anbau an die Kita Hugo-Remmert-Straße liegt seit Mitte September vor. Aufgrund von personellen Engpässen, konnte jedoch die Vergabestelle der Region Hannover die Rohbauausschreibung für den Anbau erst in der vergangenen Woche veröffentlichen. Die Abgabefrist ist somit auf Mitte November datiert, eine Auftragserteilung kann daher frühestens Ende November erfolgen. Angaben zum Baubeginn sind daher im Moment noch nicht möglich.

 

Nachschulische Betreuung Höver

Wie bereits im vergangenen Jahr bei der Verabschiedung des Konzepts zur Nachschulischen Betreuung beschlossen, wird nun die Evaluation des Konzepts erfolgen. Startschuss hierfür ist am kommenden Montag, 28.10.19. Der Evaluationsprozess wird wieder von Frau Bockholt, von BeTa (Beratungs- und Planungsakademie) begleitet. Wie bereits bei der Erstellung des Konzepts wird sich eine Arbeitsgruppe bestehend aus politischen Vertreter*innen, Eltern, pädagogischen Fachpersonal und Schulleitungen sowie Verwaltungsmitarbeiter*innen mit der Thematik befassen. Angedacht ist, dass die Evaluation im Frühjahr 2020 abgeschlossen ist.

 

AG Kriterienkatalog

Wie auf der vergangenen Fachausschusssitzung mitgeteilt, wird ab kommenden Donnerstag, 24.10.19 eine Arbeitsgruppe den Kriterienkatalog zur Vergabe von Kitaplätzen überarbeiten und die Kriterien an die aktuelle Rahmenbedingungen anpassen. Hierfür sind vorerst zwei Termine angesetzt. Ziel ist es, die neuen Vergabekriterien dann bereits bei der nächsten Betreuungsplatzvergabe für das Kitajahr 2020/21 anzuwenden.

 

Neue Landesförderichtlinien „Qualität“ (Gute-Kita-Gesetz)

Die bekannte Richtlinie QuiK (Drittkräfte in Kindergartengruppen) endet vorzeitig zum 31.12.2019. QuiK wird durch die Richtlinie „Qualität“ ersetzt und um weitere Fördertatbestände erweitert, hierfür erfolgt eine Aufstockung um 40 Mio. Euro pro Jahr in Niedersachsen

Die Zuwendungsempfänger sind wie bei QuiK die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, im Fall der Stadt Sehnde die Region Hannover. Bei der Richtlinie handelt es sich um eine Festbetragsfinanzierung für den Zeitraum 01.01.202031.07.2023. Förderfähig sind nur Neuverträge [lt. Aussage MK vom 19.09.19], bestehende Verträge werden nicht anerkannt.  Die Richtlinie ist derzeit noch nicht beschlossen und liegt lediglich in der Entwurfsfassung vor. Antragsfrist soll demnach der 30.11.2019 sein.

 

Landesförderrichtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen für Kindertagesbetreuung

Hier handelt es sich um den sogenannten „Härtefallfond für die Beitragsfreiheit“ Die Leistungen nach dieser Richtlinie werden gewährt für die Kompensation eines Defizits aus der Differenz der Summe der im Kindergartenjahr 2017/2018 erhaltenen Einnahmen und der Summe der im Kindergartenjahr 2018/2019 erhaltenen Einnahmen (Elternbeiträge und Finanzhilfe). Die Zahlungen erfolgen in Höhe des Defizits abzüglich einer Bagatellgrenze in Höhe von 5000 Euro. Die Leistungen werden einmalig für die Kindergartenjahre 2018/2019, 2019/2020 und 2020/2021 gewährt. Sofern die Gesamtsumme der von den örtlichen Trägern bzw. Gemein­den beantragten Zahlungen die jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel übersteigt, erfolgt die Zahlung in Höhe des prozentualen Anteils der Summe eines örtlichen Trägers oder einer Gemeinde an der Gesamtsumme aller örtlicher Träger und Gemeinden an den jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Für den Härtefallfonds stehen Mittel in Höhe von insgesamt 57,758 Mio. Euro zur Verfügung.

Davon entfallen 50,758 Mio. Euro auf das Haushaltsjahr 2019 für die Kindergartenjahre

2018/2019 und 2019/2020 sowie 7 Mio. Euro auf das Haushaltsjahr 2020 für das Kindergartenjahr 2020/2021.

Nach einer ersten vorläufigen Prüfung ergibt sich allein für die städtischen Kindertagesstätten ein Defizit von rund 132.000,00 Euro (Bagatellgrenze bereits abgezogen). Die Daten der freien Träger sind hier noch nicht berücksichtigt. Die Richtlinie wurde am 16.10.2019 veröffentlicht, Antragsfrist ist der 15.11.19.

 

Es wird festgelegt, dass in der ersten FA Sitzung 2020 für alle FA Mitglieder eine Besichtigung im Hort Kunterbunt stattfindet.