Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Auszug - Beschlussfassung über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses 2013 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters
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Beschlüsse: - Der Schlussbericht über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses 2013 der Stadt Sehnde wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
- Der konsolidierte Gesamtabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2013 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
- Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: 33 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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