Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Bürgermeister Kruse trägt vor, dass der Verwaltungsausschuss das Kriterium wie folgt abgeändert hat:
„Sorgeberechtigte mit einer Behinderung (nur mit Nachweis) Behinderung mit einem GdB von 30 bis 50 1 Behinderung mit einem GdB über 50 bis 80 2 Behinderung mit einem GdB über 80 (Kumulierung möglich) 3“. Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
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