Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2019/0652  

 
 
Betreff: Neuauflage Kriterienkatalog für die Vergabe von Kitaplätzen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kindertagesstätten und Jugend   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend Vorberatung
04.12.2019 
Sitzung des Fachausschusses Kindertagesstätten und Jugend (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
12.12.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1: Kriterienkatalog in der Fassung 2014
Anlage 2: Kriterienkatalog in der Fassung 2019

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen

 

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen

 

c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die vorliegende Neuauflage des Kriterienkatalogs für die Vergabe von Kitaplätzen in der Stadt Sehnde mit Wirkung zum 01.01.2020.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Gemäß dem Rechtsanspruch auf einen Krippen- sowie einen Kindergartenplatz steht im Allgemeinen für jedes Kind in Sehnde ein Betreuungsplatz zur Verfügung. Um diese bedarfsgerecht vergeben zu können, werden soziale Aufnahmekriterien als Vergaberangfolge zu Grunde gelegt. Diese Kriterien sind jeweils mit einer bestimmten Punktezahl hinterlegt, so dass die Platzvergabe anhand der jeweiligen Punkte, angefangen beim höchsten Wert, erfolgt.

Die Kriterien werden mit Vertreter*innen des Gesamtelternbeirates der Kitas, der Politik und der Verwaltung gemeinsam erarbeitet. Zuletzt wurden die Vergabekriterien vor fünf Jahren überarbeitet und an die aktuellen Lebenssituationen der Familien, die einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben, angepasst.

 

Bei der Vergabe der Kitaplätze in diesem Jahr hat die Verwaltung vermehrt festgestellt, dass die Kriterien mittlerweile überholt sind und eine Aktualisierung notwendig ist.

Aufgrund dieser wurde eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreter*innen des Gesamtelternbeirates, der Politik und Verwaltung zusammengestellt, die den angefügten Entwurf des Kriterienkatalogs erarbeitet hat.

 

Ziel dieser Überarbeitung ist es insbesondere die Familien, in denen beide Elternteile in Vollzeit und Teilzeit zwischen 20 und 30 Stunden tätig sind, so zu bepunkten, dass sie den Kitaplatz erhalten, der gemäß den eingereichten Arbeitsbescheinigungen bedarfsgerecht ist, damit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung getragen wird. Dies trifft derzeit vor allem nicht auf die Familien zu, die nur ein Kind haben und somit aufgrund der Geschwisterpunkte bei der Vergabe von Betreuungsplätzen immer ein Nachsehen gegenüber den Familien haben, in denen bereits ein Kind eine Kita besucht. Darüber hinaus soll die Überarbeitung für mehr Transparenz bei der Platzvergabe sorgen. So wurde auch die Tagespflege unter dem Geschwisterpunkt als gleichwertige Betreuung zu Kita und Krippe aufgenommen. Ebenso findet sich in der aktualisierten Fassung der Hinweis, dass bei Punktgleichheit in Kita und Krippe das jeweils ältere Kind und im Hort das jüngere Kind (Geburtsdatum ausschlaggebend) den Betreuungsplatz zugeschlagen bekommt.

Als neues Kriterium wurde die Bewertung mit zwei Punkten für die Familien, von denen ein oder mehrere Elternteile als pädagogische Fachkraft in einer Kindertagesstätte in der Stadt Sehnde (auch freie Träger) tätig sind, aufgenommen. Dies soll einen weiteren Beitrag zur Personalgewinnung und –haltung im Kontext Fachkräftemangel leisten.

 

In der Anlage zu dieser Beschlussvorlage finden sich der derzeit gültige Kriterienkatalog mit gelben Markierungen an den Textstellen, die überarbeitet und angepasst wurden. Zudem ist der neu verfasste Kriterienkatalog angefügt.

 

Die neuen Vergabekriterien sollen für alle Platzvergaben ab dem 01.01.2020 gelten und somit bei der Betreuungsplatzvergabe zum kommenden Kitajahr 2020/2021 Anwendung finden.    

 

Aus dem Beschlussvorschlag ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen (Erträge, Aufwendungen, Investitionskosten) unmittelbar auf den Haushalt der Region Hannover:

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage 1: Kriterienkatalog in der Fassung 2014

Anlage 2: Kriterienkatalog in der Fassung 2019

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1: Kriterienkatalog in der Fassung 2014 (15 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2: Kriterienkatalog in der Fassung 2019 (150 KB)    
Stammbaum:
2019/0652   Neuauflage Kriterienkatalog für die Vergabe von Kitaplätzen   FD Kindertagesstätten und Jugend   Beschlussvorlage
2019/0652-1   Neuauflage Kriterienkatalog für die Vergabe von Kitaplätzen   FD Kindertagesstätten und Jugend   Beschlussvorlage