Beschluss:
Der Rat nimmt das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2018 in der mit der Beschlussvorlage 2020/0675 vorgelegten Fassung zur Kenntnis und beschließt die Zwischenkalkulation 2019 sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2020. Der bisher gültige Gebührensatz wird beibehalten.