Beschluss:
Der Rat beschließt: Es ist beabsichtigt, das Flurstück 306/4 der Flur 3 als Teilfläche der Straße „Sandweg“,in Bolzum, Gemarkung Bolzum zur Größe von insgesamt ca. 385 m², derzeitig Verkehrsfläche der Straße „Sandweg“ gem. § 8 NStrG einzuziehen.
Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.