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Auszug - Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung  

 
 
Sitzung des Ortsrates Ilten
TOP: Ö 9
Gremium: Ortsrat Ilten Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 16.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
 
Wortprotokoll

Frau Benecke:

Sind im Haushaltsplan 2020 Mittel für eine Geschwindigkeitsmessanzeige in der Ortschaft Ilten veranschlagt?

rgermeister Kruse:

Im Haushaltsplan der Stadt Sehnde für das Jahr 2020 befindet sich unter dem Produkt 12204 und der Nr. INV20.052 ein Mittelansatz für eine festinstallierte Geschwindigkeitstafel von 5.000 €.“

 

Herr Heinen:

-          Auf dem Spielplatz Bärenkampsgraben ist das Spielgerät Pferd mit Anhänger. Dort ist das Pferd stark beschädigt. Wird dort für Ersatz gesorgt?

Verwaltung: In der Haushaltsplanung 2021 sind für den Spielplatz Ilten/Habichtshorst für Spielfahrzeuge/-tiere unter 36601INV - Budget Einr.d.Jugendarbeit - Kinderspielplätze inv. 4.000 € eingeplant. Damit ist u. a. die Ersatzbeschaffung für Pferd mit Anhänger abgedeckt.

-          Bereich der Zufahrt zum Grundstück Kirchstraße 6 ist der Straßenbelag abgesackt. Kann dieser im Rahmen der Gewährleistung wieder begradigt werden?

Verwaltung: Ja, das erfolgt im Rahmen der Gewährleistung.

-          Straßen „Am Park“: Wie wird verhindert, dass die Straßen „Am Park“ in den nächsten Jahren zum großen Sanierungsfall werden?

Verwaltung: bedingt dadurch, dass die Straße für den uneingeschränkten Straßenverkehr gewidmet ist und es uns nicht möglich ist, bestimmten Verkehren, wie LKW oder Busse etc, die Durchfahrt zu verbieten, werden wir beim ersten Auftreten von Schadstellen sofort reagieren, um diese einzugrenzen und den verkehrssicheren Zustand zu gewährleisten.   

 

-          Ergänzung der Wegweisers an der B65: Der Wegweiser an der B65 Richtung Sehnde Kreuzung B65, Mühlenfeld, Am Friedhof ist missverständlich. Durch die Platzierung vor der Straße „Am Friedhof“ kommt es nach Angaben der Einwohner mehrfach täglich, dass LKW und PKW in die Straße „Am Friedhof“ abbiegen, wenn sie nach Bilm wollen. Die Fahrzeuge müssen dann entweder drehen, oder umständlich rückwärts wieder auf die B65 fahren, um dann die nächste Abfahrt nach Bilm zu nehmen. Eine kleine Ergänzung auf dem Wegweiser, der kleine waagerechte Strich, würde Abhilfe schaffen. Siehe Bild.

Verwaltung: In Ilten sind seit der Sanierung der Ortsdurchfahrt 2013/14 Tabellenwegweiser in teilaufgelöster Bauweise entsprechend der Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen an allen Knotenpunktzufahrten aufgestellt. Das Beispiel von Herrn Heinen zeigt einen Vorwegweiser nach Zeichen 438 StVO. Es wäre also keine Ergänzung, sondern eine komplett neue Wegweisung. Ein solcher Austausch ist nicht beabsichtigt. Die Straße „Am Friedhof“ in Ilten ist an der Einmündung zur B65 mit einem Bordregulativ versehen, und mit Pflaster gestaltet. Damit ist die Straße eindeutig als untergeordnet wahrzunehmen, und nicht als Bestandteil des klassifizierten Straßennetzes.

 

-          In der letzten Sitzung des FA Stadtentwicklung wurde mitgeteilt, dass es für die Ortschaften einen Grünpflegeplan geben soll, über die Angaben wann, wie oft und wie die Grünflächen im Ort gepflegt werden. Wann erhält der Ortsrat Ilten diesen Plan?

Verwaltung: Es gibt zurzeit noch keinen Grünpflegeplan. Die dem Ortsrat vorliegende Tabelle für Schnitt und Mahd hat weiterhin Gültigkeit.

 

-          Der Baubetriebshof hat in 2019 einen Auftrag erhalten, das gesamte Pflaster der Gehwege "Im Schleichgarten" beidseitig zu regulieren. Wann wird dieser Auftrag erledigt?

Verwaltung: wird geklärt.

 

-          Dem Ortsrat wurde zugetragen, dass die Ortsratssitzungen zukünftig um 18:00 Uhr beginnen sollen. Kann für den Ortsrat Ilten der Sitzungsbeginn weiterhin wie bisher um 19:00 Uhr sein?

Bürgermeister Kruse: Unter Berücksichtigung der überschaubaren Zahl von Sitzungen und der Teilnahme von Ortsratsmitgliedern an Sitzungen von Fachausschüssen, die generell um 18:00 Uhr beginnen, sollte eine Teilnahme an Sitzungen der Ortsräte, die ebenfalls um 18:00 Uhr stattfinden, ebenfalls möglich machen. Außerden ist nach dem NkomVG den Mandatsträgern die für ihre Tätigkeit notwendige freie Zeit zu gewähren. Der Begriff Tätigkeit, für die die notwendige freie Zeit zu gewähren ist, umfasst alle Tätigkeiten, die sich aus der Wahrnehmung des Mandats ergeben. Dazu gehört auch die Teilnahmen an Sitzungen. Daher halte ich an dem Grundsatz eines „Sitzungsbeginns 18:00 Uhr“ fest.

 

Herr Bluhm:

Im Bereich Am Park 62 heben die Wurzeln der dort gegenüber stehenden Linden den Gehweg hoch. Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten.

Verwaltung: Wird weitergeleitet.

 

 

 

 

Ortsbürgermeisterin Gisela Neuse schließt die Sitzung des Ortsrates Ilten um 21:15 Uhr und gibt den Zuhörenden Gelegenheit, Fragen an den Ortsrat und die Verwaltung zu stellen.