Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Auszug - Ortsbegehungen in Sehnde, Klein-Lobke und Gretenberg  

 
 
Sitzung des Ortsrates Sehnde
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsrat Sehnde Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 20.07.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:26 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Die Ortsratsmitglieder haben am 08.07.2020 eine Ortsbegehung durchgeführt und Folgendes festgestellt:

 

01. Ortsbegehung Sehnde

 

01.01. Blumenzwiebelpflanzaktion in den einzelnen Ortsteilen: Mit Bürgerbeteiligung wurden im vergangenen Herbst viele Tausend Blumenzwiebeln (Frühblüher) gepflanzt. Auf den bepflanzten Grünflächen durfte in diesem Jahr deshalb normalerweise erst nach der Blühphase Ende Mai / Anfang Juni erstmals wieder der Rasen gemäht werden. Leider wurden viele dieser Flächen in diesem Jahr zu früh gemäht und die Frühblüher somit unwiederbringlich zerstört. Es ist eine Wiederherstellung durch und auf Kosten des Verursachers durch zu frühes Mähen der Blüh- und Pflanzflächen durchzuführen.  

 

01.02. Die im letzten Jahr eingesetzten Poller Paula-Königheim-Straße 47 / Zuckerfabriksweg sind teilweise dauerhaft entfernt worden und dienen seit dieser Zeit offensichtlich als persönliche Baustellenzufahrt.

Vorabantwort Verwaltung vom 16.06.2020: Hier steht noch ein Vor Ort Termin aus, das Problem ist bekannt.

 

01.03. Sanierung / Erneuerung Bushaltestelle Bahnhof / B65 – Aktueller Stand der Dinge.

 

01.04. Die Querungshilfe auf der Nordstraße, Höhe Lidl-Markt, wird wegen der Nähe der DRK-Tagespflege und -Sozialstation, eines Altenheims sowie altersgerechter Wohnungen u. a. von vielen älteren und mobilitätseingeschränkten Personen genutzt. Um die Sicherheit insbesondere dieser Personen beim Queren der stark befahrenen Nordstraße (9000 Kfz/tägl.) zu erhöhen, wird die Ergänzung der Querungshilfe durch einen Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“), im Bedarfsfall auch durch eine Lichtzeichenanlage, als notwendig erachtet. Dafür sollte nun -nachdem der Lidl-Markt fertiggestellt wurde und sich der Fußgängerverkehr an dieser Stelle konzentriert- noch einmal eine Zählung der Fußgänger an der Querungshilfe vorgenommen werden. Unabhängig davon, ob die für die Anordnung eines Fußgängerüberwegs oder einer Lichtzeichenanlage erforderliche Verkehrsstärke festgestellt wird, liegt hier schon auf Grund der besonderen örtlichen Situation ein Ausnahmefall vor, der allein die Anlage des Fußgängerüberwegs oder einer Bedarfsampel begründet.

 

01.05. Alternativlösungen für den sehr oft vermüllten Graben zwischen Aldi und Bachstraße wurden schon oftmals diskutiert. Zuletzt lag ein Vorschlag der Verwaltung für eine Verrohrung des Grabens mit Anlegen einer Grünfläche vor. Um auch später eine erneute Vermüllung zu vermeiden, schlagen wir als zusätzlichen Schutz eine zusätzliche Eingrenzung des Grundstückes mit einer Hecke bzw. mit einem Zaun vor.

Vorabantwort Verwaltung vom 16.06.2020: Hier befinden wir uns in Abstimmung mit der Fa. ALDI zwecks Übernahme/Pflege des Grundstücks.

 

01.06. Parkplatzausfahrt vom Lidl-Parkplatz auf die Nordstraße: Die Ausfahrt ist aus Sicht des PKW-Fahrers durch Buschwerk an der linken Seite stark sichtbehindert, insbesondere gegenüber Fahrradfahrern, die aus Richtung des Kreuzungsbereiches B 65 auf dem Radweg fahren. Hier gab es vor längerer Zeit (vor dem Bau des Lidl-Marktes) auch bereits einen tödlichen Unfall und viele „Beinahe-Unfälle“. Hier wäre weiterhin mit Lidl zu sprechen, entsprechende Hinweisschilder auf dem Parkplatz anzubringen, die auch auf die bzw. eine rückwärtige Parkplatzausfahrt über die „Straße des Großen Freien“ auf die „Nordstraße“ hinweist. 

 

01.06.A An derartigen neuralgischen Punkten wie unter Position 01.06. bzw. schwer einsehbaren Fahrradquerungen an Straßeneinmündungen (wie z. B. auch im Einmündungsbereich Karl-Backhaus-Ring in die Nordstraße in Kreuzungsnähe zur B 65, etc.) wäre es sehr sinnvoll, die besagten Abschnitte / Fahrradwege gesondert mit roter Farbe

zu kennzeichnen bzw. auf dem Asphalt gut kenntlich für alle Verkehrsteilnehmer als Fahrradweg fortzuführen. Dieses auch besonders im Hinblick auf die Tatsache, dass sich zukünftig die Fahrradnutzung allgemein deutlich erhöhen soll bzw. erhöhen wird.   

 

01.07. Fahrradwege zum Beispiel B 65 Peiner Straße und Iltener Straße sowie in der Nordstraße: Es werden dort immer wieder sehr viele Fahrradfahrer beobachtet, die den Radweg auf der „falschen Seite“ gegen die normale Fahrtrichtung verkehrswidrig und verkehrsgefährdend für sich und andere nutzen. Hier wäre das Aufbringen von großen weißen Pfeilen mit einem Fahrradsymbol sehr sinnvoll, die die jeweils vorgeschriebene oder gegebenenfalls auch beide Fahrtrichtungen mit Doppelmarkierungen wie z. B. an der B 65 Peiner Straße (ab Straße „Zum Stadion“ bis Kreuzung Lehrter Straße bzw. Nordstraße) eindeutig ausweisen.

Vorabantwort Verwaltung vom 16.06.2020: Hier sind die Regelungen der StVO eindeutig, werden aber leider nicht beachtet. Hier werden zeitnah Kontrollen durch den FD 2.4 unter Beteiligung der Polizei durchgeführt.

 

01.08. Querungshilfe auf der B443 am Friedhof, unmittelbar südlich des Kreisverkehrs: Hier sind die taktilen Bodenindikatoren für seheingeschränkte Menschen, die an der gleich südlich liegenden Bushaltestelle angeordnet wurden, bis zur Querungshilfe zu verlängern.

 

01.09. Die Ruhebank an der Lehrter Straße kurz vor dem Billerbach scheint abgängig zu sein und müsste erneuert werden. Ist bereits durch den Bauhof erledigt worden!

 

01.10. Im Ortsbereich müssen bereits vielerorts bestehende und stark abgenutzte „Geschwindigkeitspiktogramme 30 km/h“ wie z. B. in der Achardstraße (vor der AWO-Residenz) und in der Bismarckstraße mit deutlich haltbarerer weißer Farbe auf dem Asphalt erneuert werden.

 

01.11. Straßenbeleuchtung der B 65 zwischen Borsigring und ehemaligem Hastra-Gebäude: Dort ist, obwohl sich dieser Abschnitt in der Ortslage befindet, keine Straßenbeleuchtung vorhanden. Der Geh- und Radweg auf der Südseite der B 65 wird von Radfahrern zwischen Sehnde und Rethmar häufig benutzt, in der Winterzeit auch bei Dunkelheit (ab ca. 16.30 Uhr). Der Weg ist bei Dunkelheit, auch mit guter Fahrradbeleuchtung, nicht auszumachen. Hier muss zur Verkehrssicherheit die Straßenbeleuchtung ergänzt werden. (siehe hierzu auch Haushalt)

 

01.12. Bordsteinabsenkung an der Waldstraße, Südseite, Am Schulhof: Nach Einbau von Grundleitungen zum Anschluss der KGS-Erweiterung wurde eine etwa 20 m lange Verbindung zwischen Waldstraße und Schulhof an der Mensa gepflastert. Der Weg wird auch von Radfahrern genutzt. Vom Schulhof kommend rechnet man damit, dass man ohne Weiteres auf die Waldstraße gelangen kann. Dort wurde jedoch der Bordstein nicht abgesenkt, so dass Radfahrer stürzen können. Hier ist eine Nachbesserung erforderlich. Außerdem sollten dort Bodenindikatoren für Sehbehinderte eingebaut werden.

 

01.13. Weg durch das Ladeholz von der Fimbergstraße in Richtung Rothbusch: Hier wird weiterhin gefordert, diesen Weg von der Beschaffenheit so herzurichten, dass er für Fußgänger und Fahrradfahrer gut und gefahrlos zu nutzen ist. Ferner wird es für sinnvoll erachtet, auf „halber Strecke“ eine Sitzgelegenheit (möglicherweise einfach auch nur ein einfacher Baumstamm aus „Bordmitteln bzw. Baumfällungen“ oder gar eine Sitzbank mit Abfalleimer) zu schaffen. In der Nähe könnte auch eine Hundetoilette installiert werden! (siehe hierzu auch OR-Budget sowie Haushalt) Die Grundstücksfrage soll hier abschließend geklärt werden. Es ist dem Ortsrat bekannt, dass der Weg nicht im Eigentum der Stadt ist, trotzdem soll hier eine Klärung erfolgen.

01.14. Über eine sinnvolle Nutzung bzw. über eine Wiederherstellung für die eigentlichen vorgesehenen Zwecke des Schützenplatzes muss nachgedacht werden. Optik und Zustand befinden sich in sehr bedenklichem Zustand. Der Schützenplatz dient mehrfach im Jahr als

Parkfläche für Veranstaltungen, Standort für Zirkusse, Übungsfläche für Jugendfeuerwehr und Feuerwehr, lt. Feuerwehr ist diese Fläche auch als Feuerwehr-Sammelplatz für die Regionsbereitschaft (im Katastrophenfall oder großen Schadenslagen) sowie als Sammelplatz vorgesehen, für die KGS dient er offensichtlich auch als Sammelplatz in Notfallsituationen.

 

Herr Völksen stellt dazu folgenden Antrag:

Die Stadtverwaltung wird gebeten, den Schützenplatz in Sehnde wieder herzustellen und die dort zurzeit gelagerten Materialien zu entfernen. Der Platz soll so hergerichtet werden, dass dieser wieder vernünftig und sinnvoll genutzt werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:      10  Ja-Stimmen         0  Nein-Stimmen        0  Enthaltungen

 

Herr Marotzke fragt an, was dort vorwiegend gelagert wird.

Verwaltung: Es handelt sich um Bodenaushub (belastet) aus dem Freigelände des Neubaus Bauteil W der KGS.

Dieser wird nach Auskunft der Gebäudewirtschaft in Kürze in Gänze abgefahren.

Antwort hat der Ortsrat am 06.08.2020 per Mail erhalten.

 

01.15. Es ist zu überlegen, ein neues „Kunstprojekt“ für den Bahnhofstunnel (am Bahnhof zwischen den Gleisen 1 und 2) mit KGS-Schülern zu starten und die derzeitigen Bilder einem anderen sinnvollen Zweck zuzuführen, z. B. Aushängen der gegenwärtigen Bilder in der KGS oder anderswo. (siehe hierzu auch OR-Budget)

 

01.16. In der Mittelstraße ist vor dem ehemaligen „Cappuvino“ der Gehweg durch Tische und Stühle soweit versperrt, das Fußgänger ausweichend den Straßenbereich nutzen müssen.

Vorabantwort Verwaltung vom 16.06.2020: Dies entspricht der von der Verwaltung erteilten Erlaubnis zur Bestuhlung der Außengastronomie. Das "Ausweichen" auf die Fahrbahn ist hier gewollt und aufgrund der besonderen Ausweisung der Mittelstraße für Fußgänger hinnehmbar. Dieser Punkt soll aus v. g. Gründen nicht weiter verfolgt werden!

 

01.17. Einmündungsbereich B 65 / Chausseestraße: Dieser Einmündungsbereich liegt ja deutlich außerhalb des „Ortschildes“ und ist zusätzlich noch mit einer relativ hohen Bodenwelle versehen, die ein zügiges Ein- und Ausfahren zusätzlich verhindert. In den vergangenen Jahren wurde die Forderung nach einer Versetzung des Ortsschildes in Richtung Chausseestraße oder alternativ das Aufstellen eines „50 km/h-Schild“ zur Geschwindigkeitsbegrenzung abgelehnt. An dieser Stelle wären zur Sachstandsermittlung mindestens einmal Geschwindigkeitsmessungen in beiden Fahrtrichtungen angezeigt, um dann gegebenenfalls zu bisher abgelehnten Maßnahmen neu zu entscheiden (z. B. Versetzung des Ortsein- und Ausgangsschildes bzw. ein Schild „50 km/h“ oder mindestens 70 km/h auf Höhe der Einfahrt zur Chausseestraße, insbesondere auch im Hinblick auf die in Planung befindlichen Sporthallen in der Chausseestraße). Außerdem wäre zu prüfen, eine Verkehrsinsel am Ortseingang von Sehnde auf Höhe der „Johann-Wiechern-Straße“ zur Verkehrsberuhigung anzulegen.

 

Eine Mail ist am 16.06.2020 vom Bürgermeister an Herrn Kraft ergangen mit Bitte um entsprechende Prüfung der geschilderten Sachverhalte, insbesondere der Verlegung des Ortsschildes und unter dem Aspekt der geplanten Sporthallenneubauten in der Chausseestraße und der höheren Frequentierung.

 

In einer Antwort-Mail vom 17.06.2020 von Herrn Winter an den Bürgermeister wurde noch einmal auf die bereits in 2017 gestellte Anfrage des OR und auf zitierte Passagen der weiterhin gültigen Verwaltungsvorschrift zur StVO hingewiesen. Der tatsächliche Beginn der

geschlossenen Bebauung fängt erst hinter dem Wilhelm-Henze-Weg an, konkret bei der Hausnummer 43. Die korrekte Position der Ortstafel wäre also knapp 200m weiter in Fahrtrichtung Peine. Auch das Unfallgeschehen sei nach wie vor absolut unauffällig. In den letzten knapp 10 Jahren (seit 2011) gab es lediglich sechs Unfälle (mit max. Leichtverletzen).   

Der Ortsrat Sehnde fordert, dass dort zukünftig Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, z.B. Verkehrsinsel oder Geschwindigkeitsschilder 50 oder 70 km erfolgen, im Hinblick auf den Neubau der Turnhalle. Außerdem hat der Ortsrat darauf hingewiesen, dass das Unfallgeschehen in dem Bereich unauffällig ist, weil viele dort passierten Unfälle der Polizei nicht gemeldet werden.

 

01.18. Die Sitzbänke auf dem Boule-Platz am Rathaus müssten renoviert werden.

Mail ist seitens der Verwaltung am 16.06.2020 an den Bauhof ergangen, dass die Sitzbänke auf dem Bouleplatz vor dem Rathaus ausgebessert werden sollten und die notwendigen Maßnahmen vom Bauhof entsprechend einzuleiten sind.

Verwaltung: Die Sitzbänke auf dem Bouleplatz wurden vom Bauhof repariert.

 

Herr Dr. Pick fragt an, ob die Sitzbänke regelmäßig kontrolliert werden.

Antwort hat der Ortsrat am 05.08.2020 per Mail erhalten.

 

01.19. Weitere Bäume, Blühwiesen und Sommerstauden wären zu pflanzen bzw. auszusäen. Für Blühflächen/-Streifen und der Pflanzung von Stauden kämen hier z. B. Randstreifen an der B 65, an der Wasseler Straße stadtauswärts und in der Gretenberger Straße in Frage. Gedacht wird hierbei an Narzissen (Osterglocken), Tulpen, Krokusse und ähnlichem.  (siehe hierzu auch OR-Budget)

 

01.20. Hundetoiletten bzw. geeignete Abfallbehälter für den gleichen Zweck wären zu beschaffen und zu installieren. Mögliche Standorte wären hier z. B.:

-Stichweg zwischen Bürgermeister-Schaper-Straße und Kanal

-Im Ladeholz zwischen Fimbergstraße und Rothbusch (nahe der geplanten Sitzbank)

-Im Ladeholz im Randbereich

-Zwischen Ruderverein und Kanalbrücke

-Nähe Kreuzung B 65 / Lehrter Straße im Bereich „Alte Peiner Straße (Grünfäche)“

-Schwarzer Weg / Wiese Teichstraße

(siehe hierzu auch OR-Budget)

 

01.21. Schaukästen für amtliche Mitteilungen der Stadt Sehnde: Seitens der Verwaltung besteht der Wunsch der Prüfung durch die Ortsräte, inwieweit zukünftig auf die v. g. Kästen verzichtet werden kann. Ein Mitarbeiter des Bauhofes ist wohl im Schnitt einen halbenTag im Monat damit beschäftigt, die Aktualisierungen der Kästen vorzunehmen. Amtl. Mitteilungen werden ja zwischenzeitlich über den Marktspiegel veröffentlicht. Normalerweise bedarf es deshalb der zusätzlichen Schaukästen vor Ort nicht mehr. Gleiches gilt auch für Kl. Lobke und Gretenberg!  

 

Der OR-Sehnde sieht auch keine Notwendigkeit mehr, die besagten Schaukästen für die „Amtlichen Mitteilungen“ weiter zu erhalten und zu bestücken. Der Schaukasten in der Hermann-Löns-Straße in Sehnde kann abgebaut werden. Bei den beiden Schaukästen in Kl. Lobke und Gretenberg soll bei den dortigen Vereinen und Verbänden (Feuerwehr, Schützenverein, Bürgergemeinschaft) nachgefragt werden, ob diese die Schaukästen für eigene Zwecke weiter nutzen bzw. haben möchten.

 

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

 

01.22 Ladeholzstraße 9 - Absenkung der Fahrbahnmitte → ist bereits im Protokoll des OR vermerkt.

Gemäß verkehrsbehördlicher Anordnung vom 17.06.2020 soll die Straße ab 22.06.2020 wohl für entsprechende Sanierungsarbeiten in diesem Bereich gesperrt werden. Die Sanierung der Straße ist nun bereits zwischenzeitlich erfolgt!

 

01.23 Kanalstraße / Lindenweg – Absenkung in der Fahrbahnmitte analog Pos. 01.22 Ladeholzstraße 9.

 

01.24 Gretenberger Straße in Richtung Gretenberg – Hinter der Brücke rechts ragt Buschwerk in den Fahrradweg / Leitplanke. Hier muss ein Rückschnitt der Büsche erfolgen.

 

01.25 Ahornweg – Hier sind Randsteine der Fahrbahn im Bereich der Einfahrt im Kurvenbereich teilweise gelockert, eine Befestigung zur Vermeidung von weiteren Schäden muss geprüft werden bzw. ist erforderlich.

 

01.26 Weg am Kanal rechts - Seite ab Brücke Gretenberg – Fehlender Abfallbehälter: Es handelt sich um die erste Bank auf der rechten Kanalseite (Richtung Schleuse) von der Gretenberger Brücke aus gegangen. Der Pfahl, an dem mal ein Abfallkorb befestigt war, hat eine Weile einfach so dagestanden, später war er demoliert und jetzt ist er ganz verschwunden. Dieses hätte allerdings auch den Bediensteten auffallen müssen, die sich bisher um die Leerung des besagten Abfalleimers gekümmert haben!

 

01.27 Peiner Straße / Lehrter Straße und Gemarkung Sehnde - Klein Sehnde – Hinweisschilder für Radfahrer sind teilweise verdreht und somit sind die Richtungshinweise irreführend. Eine Neuausrichtung bzw. stabilere Befestigung ist notwendig!

 

01.28 Friedhof Sehnde – Die Wege müssen teilweise besser befestigt werden (z. B. Mineralgemisch), da bei Regen häufig Wasser stehen bleibt und die Passierbarkeit der Wege sehr einschränkt.

 

01.29. Breite Straße - Höhe Turnhalle / Grundschule: Derzeit bestehen in diesem Bereich „30-minütige Parkzonen“, die z. Z. dort parkenden Autos verengen die Straße teilweise so stark, das Durchfahrtbreiten von größeren Fahrzeugen wie z. Busse nicht mehr gewährleistet sind. Wegen des wahrscheinlich stark zunehmenden Verkehrsaufkommen wegen der Container-KiTa und der Grundschule wäre hier eine zeitlich befristete „Parkverbotszone“ zu Schul- und Kita-Zeiten sinnvoll.

 

01.30   B 65 / Peiner Straße, Sehnde Ortsausgang Richtung Rethmar - Der Feldweg rechts, parallel zum Gelände „Alte Ziegelei“; Hier ist die Umzäunung defekt; ungehindertes Betreten des Geländes ist dadurch möglich; Hier besteht insbesondere Gefahr für Kinder!

 

01.31 Beleuchtungssituation Anfang Lindenweg und auf dem Stück vom neuen Wendeplatz an der Gretenberger Straße Richtung Kanal im Bereich der Hecke: Beide Stellen sind extrem dunkel, was besonders im Winter-Halbjahr auffällt. Gegebenenfalls ist die Örtlichkeit zu besichtigen, wenn es abends bereits dunkel ist.

 

02. Ortsbegehung Gretenberg 

 

02.01. Die Blühwiesen blühen zwischenzeitlich in voller Pracht. Zur Info!

 

02.02. Das Grabsteinfeld auf dem Friedhof ist angelegt. Zur Info!

 

02.03. Die Rotdornbäume, die von der Stadt gepflanzt wurden, sind gut angewachsen und geben ein schönes Bild ab. Zur Info!

02.04. Die Kapelle soll in diesem Jahr noch von außen gestrichen werden. Die Tür der Kapelle muss / soll im nächsten Jahr erneuert werden. (siehe hierzu auch Haushalt 2021)

 

02.05. Der Schaukasten für die „Amtlichen Mitteilungen“ wird nicht mehr benötigt. Es soll die Gretenberger Bürgergemeinschaft gefragt werden, ob sie den Schaukasten für eigene Zwecke (evtl. auch an einem anderen Ort) zur weiteren Nutzung haben möchte.

 

02.06. Der Jägerzaun am Ehrenmal ist abgängig und muss erneuert bzw. sollte gänzlich abgebaut werden. Hier wäre im Vorfeld die Eigentumsfrage zu klären! Wenn die Stadt das Material für einen neuen Zaun zur Verfügung stellen würde, würde die Gretenberger Bürgergemeinschaft das Aufstellen übernehmen. (siehe hierzu auch Haushalt 2021)

Verwaltung: Es ist mit Herrn Barnstorff abgeklärt, dass die Stadt den Zaun bezahlt und er mitteilt, wenn der Zaun bestellt werden soll.

 

Anfragen dazu von Herrn Marotzke: Wer ist Eigentümer des Jägerzauns und warum soll dort ein Zaun stehen?

Verwaltung: Der Jägerzaun am Ehrenmal Friedhof Gretenberg gehört der Stadt. Eine neue Einzäunung soll erfolgen, damit eine Abgrenzung zum anliegenden Grundstück, das nicht der Stadt gehört, vorhanden ist.

Antwort hat der Ortsrat am 22.07.2020 per Mail erhalten.

 

02.07. An der Regionsstraße Richtung Ummeln sollen fünf alte Apfelbäume gefällt werden. Die Stadt sollte sich für den Erhalt oder gegebenenfalls für eine Neuanpflanzung einsetzen (Anmerkung von Herrn Barnstorf), sofern die besagten Bäume gesund und erhaltenswert sind. Es wird um einen Sachstand gebeten.

 

02.08. Die Bürgergemeinschaft in Gretenberg soll wieder mit einem Zuschuss aus OR-Mitteln mit 200,00 € bedacht werden. Evtl. soll dieser Betrag um die Kosten der Farbe für den Kappellenanstrich erhöht werden.

 

03. Ortsbegehung Kl. Lobke

 

03.01. Gefährlicher Kurvenbereich (Rechtskurve), am Ortseingang von Kl. Lobke von Gretenberg aus kommend: insbesondere bei Nässe besteht selbst bei geringer Geschwindigkeit die große Gefahr, aus der Kurve getragen zu werden (offensichtlich verursacht durch die „Qualität“ des Asphalts). Auch ohne statistisch erfasstes hohes Unfallaufkommen wird von Kl. Lobker Bürgern berichtet, dass in der Vergangenheit viele Kraftfahrzeuge von der Fahrbahn abgekommen sind. Das Anbringen eines Verkehrsschildes „Gefährliche Kurve“ bzw. „Schleudergefahr bei Nässe““ wird weiterhin gefordert. 

 

03.02. Wegen der Corona-Situation wird mit großer Wahrscheinlichkeit die Sanierung des Feuerwehrhauses in diesem Jahr nicht beendet werden können. Es wird daher gefordert, alle in diesem Jahr zur Verfügung stehenden und nicht verbrauchten Mittel auf das nächste Jahr zu übertagen. (siehe hierzu auch Haushalt 2021)

Vorabantwort Verwaltung vom 16.06.2020: Hierzu gibt es einen Auftrag vom Bürgermeister an die Beteiligten FD 2.4 und 1.3 zur Realisierung der Sanierungsarbeiten noch in diesem Jahr.

 

03.03. Der gepflasterte Wendeplatz an der Fahrzeughalle des Feuerwehrhauses muss vergrößert „befestigt“ werden, da das neue Feuerwehrfahrzeug einen größeren Wendekreis hat. (siehe hierzu auch Haushalt 2021)

 

03.04. Ausfahrt vom Feuerwehrhaus auf die Lobker Straße: Da auf der gegenüberliegenden Seite der Ausfahrt manchmal auch parkende Autos stehen, kann die Ausfahrt des

Feuerwehrfahrzeuges im Einsatzfall durchaus behindert werden. Ein Halteverbot auf der gegenüberliegenden Seite wurde bisher ja leider aus verschiedentlichen Gründen nicht angeordnet. Es wird daher beantragt, die besagte Ausfahrt links und rechts (in Trompetenform) zu verbreitern. (siehe hierzu auch Haushalt 2021) Alternativ wäre noch einmal ein Parkverbot gegenüber der Feuerwehrausfahrt zu prüfen!

 

Vorabantwort Verwaltung vom 16.06.2020: Hierzu gibt es bereits einen Auftrag vom Bürgermeister an den zuständigen FD 4.1 zur Klärung eines möglichen Halteverbots. Im Übrigen gelten die Regelungen der StVO zum Parken gegenüber von Grundstücksausfahrten.

 

03.05. Die Straßen „Schlosserberg“ und „Wieckäckernstraße“ sollen möglicherweise durch einen Tausch in den Besitz der Stadt Sehnde übergehen. Dafür soll der Realverband Kl. Lobke das Reststück des Verbindungsweges von Kl. Lobke nach Rethmar erhalten, welcher gegenwärtig der Stadt Sehnde gehört. Der OR fordert die Prüfung und Ausweisung von Neubauflächen und deren Erschließung in der Wieckäckernstraße.

 

03.06. Wieckäckernstraße – Auf dem Spielplatz wäre ein neues Spielgerät (z. B. einer Wippe) angebracht! (Siehe hierzu auch Haushalt 2021)

Verwaltung: Für den Spielplatz Wieckäckernstraße sind im Haushalt 2022 Mittel in Höhe von 5.000,00 € für ein Spielhaus geplant.

Anmerkung: Der Ortsrat möchte an der Planung beteiligt werden.

 

03.07. Der Schaukasten für die „Amtlichen Mitteilungen“ wird nicht mehr benötigt. Es sollen die Feuerwehr und der Schützenverein gefragt werden, ob sie den Schaukasten für eigene Zwecke (evtl. auch an einem anderen Ort) zur weiteren Nutzung haben möchten.

Die Feuerwehr und der Schützenverein möchten den Schaukasten weiter nutzen.

 

Der Ortsrat fordert, dass die vorgenannten festgestellten Mängel beseitigt werden. Die Anregungen und Forderungen sind schnellstmöglich umzusetzen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

10

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en