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Auszug - Betriebsführungsvertrag Familienzentrum und Kindertagesstätte in Trägerschaft des Evangelisch-lutherischer Kirchenkreises Burgdorf  

 
 
Sitzung des Fachausschusses Kindertagesstätten und Jugend
TOP: Ö 4
Gremium: Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 05.08.2020 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2020/0787 Betriebsführungsvertrag Familienzentrum und Kindertagesstätte in Trägerschaft des Evangelisch-lutherischer Kirchenkreises Burgdorf
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Strauß erläutert die wesentlichen Punkte der Betriebsführungsverträge. Dabei

verdeutlicht sie kurz, dass die in den Betriebsführungsverträgen (§ 1 Nr. 2) angegebenen     

Mietsummen keine endgültigen Beträge darstellen, sondern es sich um Indikationen handelt.

 

Zu § 5 gibt es eine Diskussion bezüglich möglicher Unterschiede in der Bezahlung des Fachpersonals nach TVöD und TV-L.

Es gibt einen Ratsbeschluss, dass die Mitarbeiter*innen der Freien Träger die gleiche Bezahlung erhalten sollen wie die Mitarbeiter*innen in den städtischen Kitas. Da hier jedoch verschiedene Tarifverträge gelten, an die die jeweiligen Arbeitgeber*innen fest gebunden sind, lassen sich tarifliche Anpassungen nicht immer zeitgleich umsetzen. Zum Beispiel könnten sich Unterschiede in der Bezahlung durch zeitlich versetzte Tarifverhandlungen ergeben. Deshalb wird die Formulierung gewählt „angeglichen an den Entgelten der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes“.

 

 

 


Beschluss:
a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen

 

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen

 

c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt:

 

1.)    Die vorliegenden Betriebsführungsverträge für das Familienzentrum und die dreigruppige Kindertagesstätte mit den noch ausstehenden Angaben und beauftragt die Verwaltung, sobald die fehlenden Angaben vorliegen, die Verträge mit dem zukünftigen Träger beider Institutionen, dem Kirchenkreis Burgdorf zu schließen.

2.)    Investitionsmittel in Höhe von 120.000,00 € für die neue Kindertagesstätte und in Höhe von 65.000,00 € für das Familienzentrum im Haushalt 2021 bereit zu stellen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en