Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Herr Reichert führt dazu aus, dass er in der BV genaue Informationen über die geplante Entwicklung des Ortskerns vermisst und stellt folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten, die Beschlussvorlage 2020/0792 erneut zu überarbeiten und die dortigen Planungen zu präzisieren. Der Antrag wird bei 2 Ja-Stimmen, 25 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.
Beschluss: Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 332 „Ortskern Neu II“, 5. Änderung im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen.
Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Nordstraße, im Süden durch die Bebauung entlang der Straße des Großen Freien, im Osten durch die Mittelstraße und im Norden durch die vorhandene Bebauung entlang des Marktplatzes sowie die Hofstelle nördlich des Karl-Backhaus-Rings begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 332 „Ortskern Neu II“, 5. Änderung ist aus den anliegenden Kartenauszügen zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||