Auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden besteht beim Bewegen Maskenpflicht. Deshalb werden Sie gebeten, bis zum Erreichen Ihres Sitzplatzes einen Mund-/Nasenschutz zu tragen.
Beschluss: Der Rat beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 44.775,73 € für die Beschaffung von 35 Atemschutzgeräten. Deckungsmittel stehen bei der Investitionsnummer INV17.044 – Beschaffung eines TSF in gleicher Höhe zur Verfügung.