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Auszug - Anwendung der Übergangsregelung zum Systemwechsel in der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b des Umsatzsteuergesetzes hier: Optionsverlängerung   

 
 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
TOP: Ö 7
Gremium: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 21.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:48 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2020/0818 Anwendung der Übergangsregelung zum Systemwechsel in der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b des Umsatzsteuergesetzes
hier: Optionsverlängerung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Wissmann fasst den Inhalt der Beschlussvorlage Nr. 2020/0818 kurz zusammen und erklärt, dass die Optionsverlängerung zwar bis zum 31.12.2022 vorgesehen ist, die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand aber auch jederzeit früher umgesetzt werden darf.

 

In der Sitzung wird deshalb gewünscht, das Wort spätestens zu c) zu streichen.

 

Frau Benecke lässt über diesen Vorschlag mit 4 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abstimmen.

 

Anschließend sst Frau Benecke über die gnderte Beschlussvorlage wie folgt abstimmen:


Beschluss:


Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt, das die Stadt Sehnde von der Möglichkeit der Optionsverlängerung nach § 27 Abs. 22a UStG Gebrauch macht, sodass nach § 2 Abs. 3 UStG die bisherige Rechtslage bis 31.12.2022 angewendet werden kann.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en