Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Bei der Mittelvergabe hat Ortsbürgermeister Süß zunächst darauf hingewiesen, dass der Ortsrat zukünftig (erstmals für Januar 2022) aus den Ortsratsmitteln über eine Vergabe an den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge in Höhe von ca. 200,00 € nachdenken bzw. zum Jahresende 2021 im Rahmen der Ortsratsmitteilung für 2022 beschließen / befinden müsste, da Spenden von Sehnder Vereinen und Verbänden leider schon seit vielen Jahren nicht mehr gesammelt werden. Lediglich Frau Hettling hat in Kl. Lobke in den vergangenen Jahren immer noch so um die 200,00 € bei den dortigen Bewohnern gesammelt, was im Jahr 2020 "corona-bedingt" leider auch nicht mehr erfolgen konnte. Im Januar 2021 wurden ersatzweise deshalb zumindest diese entfallenen 200,00 € "unbürokratisch" aus seinen Ortsbürgermeister-Verfügungsmitteln durch die Verwaltung angewiesen.
Der Ortsrat Sehnde beschließt folgende Mittelvergabe:
Stromkosten Energiesäulen an der Kreuzkirche 195,18 € Spende Initiative “Gemeinsam für Sehnde e.V. und Volksbank“ für Blumenampeln 500,00 €
Die Spende für die Blumenampeln erfolgt vorbehaltlich der Sicherstellung einer Bewässerung und Pflege.
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Ortsbürgermeister Süß weist daraufhin, dass zukünftig für die Bezahlung der Gebühren für die Stromsäulen an der Kreuzkirche eine Lösung gefunden werden sollte.
Bürgermeister Kruse teilt dazu mit, dass die Verwaltung zurzeit prüft, welche Ortsräte bei Ortsratsveranstaltungen Stromkosten zu bezahlen haben, um dann eine Lösung zur Gleichbehandlung der Abrechnung dieser Stromkosten in den Ortsräten zu finden.
Bis zur abschließenden Prüfung wird sich Bürgermeister Kruse mit der EVS in Verbindung setzen und um einen Zahlungsaufschub bis zum 31.12.2021 für die anfallenden Grundgebühren der Stromsäulen bitten.
Ortsbürgermeister Süß wird hiernach die bisher monatlich zu leistenden Abschlagszahlungen von derzeit insgesamt 26,00 € monatlich letztmalig mit Fälligkeit zum 03.03.2021 von seinem Privatkonto per Dauerauftrag der EVS anweisen. Ab Fälligkeit 03.04.2021 erfolgen somit keine weiteren Zahlungen des Ortsbürgermeisters mehr!
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