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Auszug - Anfragen des Rates an die Verwaltung  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Stadt Sehnde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 18.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:05 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der KGS Sehnde
Ort: Am Papenholz 11, 31319 Sehnde
Zusatz: Auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden besteht Maskenpflicht. Deshalb werden Sie gebeten auch am Sitzplatz einen Mund-/Nasenschutz zu tragen.
 
Wortprotokoll

Herr Hoffmann

 

- Die am 12.02.2021 veröffentlichte Wahlbekanntmachung Nr. 3 ist Fehlerhaft.

Welche Wirkung hat die Fehlerhafte Wahlbekanntmachung?

 

* Die Rechtmäßigkeit der Wahl ist nicht gefährdet.

 

Frau Schärling

 

- Welche Auswirkungen für Höver hat die Verlagerung des Betriebsitzes der Fa. Delticom nach Sehnde?

 

* Diese Anfrage wird in der nächsten Sitzung des Rates beantwortet. Bürgermeister Kruse weist auf § 16 der Geschäftsordnung hin.

 

Herr Wolfgang Ostermeyer

 

- Stellt sich der Investor zum Gewerbegebiet Sehnde-Ost im Rat vor?

 

* Die Stadt Sehnde hat keine direkte Vermarktung an die Firma vorgenommen. Von der HRG wurden Kontakte zu interessierten Firmen r die Vermarktung aufgenommen. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan wird demnächst in den Gremien behandelt.

 

- 1. Wie hoch sind die derzeit abzusehenden Einsparungen im städtischen Haushalt im Produkt "Bäder" in 2021 und 2022?

2. Wie hoch sind nach derzeitiger Planung die etwaigen Ausfälle bei den Konzessionsabgaben in 2021 und 2022?

3. Wie hoch sind nach derzeitiger Planung die etwaigen Ausfälle bei den Gewinnabführungen der Stadtwerke an die Stadt in 2021 und 2022?

4. Welche Auswirkungen haben die oben angefragten Veränderungen auf den städtischen Haushalt und die Haushaltssicherung in 2021 und 2022?

 

* zu 1.: Der Haushaltsplan 2021/20222 weist im Produkt 42400 – Sportstätten und Bäder – Bäder – unter der Kostenstelle „Waldbad Sehnde“ für das Jahr 2021 einen Fehlbetrag in Höhe von 373.700 € aus. Für das Jahr 2022 ist ein Fehlbetrag von 430.700 € ausgewiesen. Da der gesamte Betrieb des Waldbades an die Stadtwerke Sehnde GmbH übertragen wird, entfallen alle Erträge und Aufwendungen bei dieser Kostenstelle und sind damit als Einsparungen zu betrachten.

 

zu 2.: Einen einzelnen Blick auf die Konzessionsabgabe zu werfen, ist nicht ausreichend. Der geringeren Konzessionsabgabe steht nämlich zukünftig ein höherer Gewinn in der EVS gegenüber, der demnach auch zu einer höheren Gewerbesteuer führt.

Effekt Konzessionsabgabe           rd. -90 T€

Effekt Gewerbesteuer                  rd. +14 T€

Effekt höherer Gewinn                 rd. +62 T€

Saldo                                            rd. -14 T€

In die Betrachtung ist weiterhin der Steuereffekt auf Ebene der SWS einzubeziehen. Durch die Verrechnung der Bäderverluste (Ansatz 2021: -373.700 €) entsteht ein steuerlicher Vorteil von rd. 100 T €, der jeweils zu gleichen Teilen auf Körperschaftssteuer/SolZ und Gewerbesteuer bei einem Steuerfaktor von 30% entfällt. Weiterhin entsteht ein steuerlicher Effekt durch die Kapitalertragsteuer/SolZ durch fehlende bzw. geringere Gewinnausschüttung an die Stadt Sehnde, der bspw. für Investitionen genutzt werden kann.

 

zu 3.: Der Haushaltsplan 2021/2022 sieht für das Jahr 2021 eine Gewinnausschüttung in Höhe von 400.000 € und für 2022 eine Höhe von 500.000 € vor. Da die Stadtwerke im Jahr 2021 erhebliche Investitionen zur Beheizung des Bades etc. aufbringen müssen

(ca. 600.000 €) ist für 2021 nicht mit einer Gewinnausschüttung zu rechnen. Für das Jahr 2022 kann die voraussichtliche Gewinnausschüttung noch nicht ermittelt werden, da der Aufsichtsrat der SWS erst im Rahmen des Beschlusses zum Wirtschaftsplan 2022 erforderliche Investitionen festlegt. Diese Beschlussfassung kann erfahrungsgemäß erst zum Ende des Jahres 2021 erfolgen.

 

zu 4.: Für das Haushaltsjahr 2021 ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgenannten Berechnungen eine rechnerisch negative Auswirkung auf den Kernhaushalt in Höhe von 40.300 €. Dass diese Zahlen zum heutigen Zeitpunkt noch nicht belastbar sein können, wurde bereits mehrfach erläutert. Für das Haushaltsjahr 2022 kann daher auch noch keine Prognose abgegeben werden. Je nach Investitionshöhe der SWS für das Waldbad kann es auch zu einer Verbesserung des Kernhaushaltes kommen, was jedoch auch vom Beschluss des Aufsichtsrates der Stadtwerke Sehnde GmbH zur Sparte Bäderbetrieb abhängt.

Direkte Auswirkungen aus dieser Thematik auf das beschlossene Haushaltssicherungskonzept für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sind für mich nicht erkennbar.

 

 

Herr Franke

 

- Herr Franke weist darauf hin, dass er keine Einladung zur Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt erhalten hat.

 

* Die Sitzung wurde wie üblich eingeladen.

 

 

Herr Bäkermann

 

- Grundstücksangelegenheiten wurden in der Vergangenheit in nicht öffentlichen Sitzungen behandelt. Nachdem entsprechende Beschlüsse gefasst wurden und eine Firma eine Veröffentlichung vorgenommen hat, war die Öffentlichkeit hergestellt.

 

Soll dieses Verfahren geändert werden?

 

* Nein.

 

Fragen zu Tagesordnungspunkten wurden bisher bei der Beratung der Punkte in den Gremien gestellt.

Soll von diesen Gepflogenheiten abgewichen werden?

 

* Es wird von der Vorsitzenden darum gebeten, diese Fragen zu den Tagesordnungspunkten zu stellen. Hieran sollte sich gehalten werden.

Der Zeitpunkt der Fragestellung obliegt den Mitgliedern des Rates.

 

 

Herr Bernd Ostermeyer

 

- Die Holcim AG möchte Hochspannungsleitungen in Richtung Bilm verlegen.

 Welche Maßnahmen kann die Verwaltung gegen die Verlegung ergreifen?

 

* Die Frage sollte zum entsprechenden Tagesordnungspunkt gestellt werden.