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Herr Kraft erläutert die Beschlussvorlage. Nach Beratung stimmt der Ortsrat über die Abwägung und den Satzungsbeschluss gemeinsam ab.
Beschluss:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGBDen Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2, sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) und nach § 3 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB (1. und 2. erneute Beteiligung), wie in Anlage 4 sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und nach § 4 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB (1. und 2. erneute Beteiligung), wie in der Anlage 5, zur Beschlussvorlage 2021/0915 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2, 4 und 5 werden beschlossen. Die Anlagen 2, 4 und 5 zur Beschlussvorlage 2021/0915 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Satzungsbeschluss:Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde-Ost” als Satzung und die Begründung mit dem Umweltbericht dazu.
Abstimmungsergebnis:
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