Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschluss: Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 334 „Südtorfeld“, 4. Änderung im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die vorhandene Bebauung entlang der Kurzen Straßen, im Osten durch die Friedrich-Ebert-Straße, im Süden durch die Hegelstraße und im Norden durch die Fläche für die Landwirtschaft an der Nordstraße begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 334 „Südtorfeld“, ist aus den anliegenden Kartenauszügen zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
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