Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 346 „Keramische Hütte Ost“ wird auf Grundlage von § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen und Süden vom Gelände der ehemaligen Keramischen Hütte, im Osten von landwirtschaftlichen Flächen und im Norden von den Grundstücken auf der Südseite der B 65 begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 346 „Keramische Hütte Ost“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug ersichtlich.
Abstimmungsergebnis:
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