Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2021/0880  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 346 "Keramische Hütte Ost" im Ortsteil Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
26.04.2021 
Sitzung des Ortsrates Sehnde ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
11.05.2021 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt zurückgestellt   
08.06.2021 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
20.05.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde zurückgestellt   
24.06.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
346_Keramische_Hütte_Ost_GB
346_Keramische_Hütte_Ost_GB_Luftbild

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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 346 „Keramische Hütte Ost“ wird auf Grundlage von   § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen und Süden vom Gelände der ehemaligen Keramischen Hütte, im Osten von landwirtschaftlichen Flächen und im Norden von den Grundstücken auf der Südseite der B 65 begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 346 „Keramische Hütte Ost“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug ersichtlich.

 

 

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Sachverhalt:

In Sehnde ist der Bedarf an Wohnraum nach wie vor hoch. Mit dem Bebauungsplan Nr. 346 „Keramische Hütte Ost“ soll ein weiterer Beitrag zur Deckung des Wohnraumbedarfes in Sehnde gedeckt werden. Es gibt konkrete Interessen in diesem Bereich Geschosswohnungs-bau zu schaffen. So können auf geringer Fläche zahlreiche neue Wohnungen entstehen, die in Zusammenhang mit dem angrenzenden Bebauungsplan Nr. 319 „Wohnpark Keramische Hütte“ dem Ortsrand und somit der Ortseinfahrt der B 65 - aus dem Ortsteil Rethmar kommend - ein neues Gesicht geben würde. Geschosswohnungsbau ist in der Umgebung bereits mit der Bebauung im „Musikerviertel“ vorhanden.

 

Die vom Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 346 „Keramische Hütte Ost“ eingefasste Fläche liegt derzeit weitestgehend brach und ist mit niedrigen Gräsern bewachsen. Gesäumt wird die Fläche am Rand mit einer schmalen Reihe an Bäumen und Sträuchern. Ein einzelnes kleines Bestandsgebäude aus früherer Nutzung befindet sich freistehend in der Mitte.

 

Im Flächennutzungsplan wurde der Bereich im Zuge der 9. Berichtigung von der ehemaligen gewerblichen Baufläche zu einer Wohnbaufläche geändert.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 346 „Keramische Hütte Ost“ umfasst eine Fläche in der Größe von rd. 8.000 m².

 

Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 346 „Keramische Hütte Ost“ ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen..

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

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Anlage/n:

Auszug aus der Liegenschaftskarte und Auszug aus dem Luftbild mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 346 „Keramische Hütte Ost“

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 346_Keramische_Hütte_Ost_GB (244 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 346_Keramische_Hütte_Ost_GB_Luftbild (1824 KB)