Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 346 „Keramische Hütte Ost“ wird auf Grundlage von § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen und Süden vom Gelände der ehemaligen Keramischen Hütte, im Osten von landwirtschaftlichen Flächen und im Norden von den Grundstücken auf der Südseite der B 65 begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 346 „Keramische Hütte Ost“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug ersichtlich.
Sachverhalt:In Sehnde ist der Bedarf an Wohnraum nach wie vor hoch. Mit dem Bebauungsplan Nr. 346 „Keramische Hütte Ost“ soll ein weiterer Beitrag zur Deckung des Wohnraumbedarfes in Sehnde gedeckt werden. Es gibt konkrete Interessen in diesem Bereich Geschosswohnungs-bau zu schaffen. So können auf geringer Fläche zahlreiche neue Wohnungen entstehen, die in Zusammenhang mit dem angrenzenden Bebauungsplan Nr. 319 „Wohnpark Keramische Hütte“ dem Ortsrand und somit der Ortseinfahrt der B 65 - aus dem Ortsteil Rethmar kommend - ein neues Gesicht geben würde. Geschosswohnungsbau ist in der Umgebung bereits mit der Bebauung im „Musikerviertel“ vorhanden.
Die vom Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 346 „Keramische Hütte Ost“ eingefasste Fläche liegt derzeit weitestgehend brach und ist mit niedrigen Gräsern bewachsen. Gesäumt wird die Fläche am Rand mit einer schmalen Reihe an Bäumen und Sträuchern. Ein einzelnes kleines Bestandsgebäude aus früherer Nutzung befindet sich freistehend in der Mitte.
Im Flächennutzungsplan wurde der Bereich im Zuge der 9. Berichtigung von der ehemaligen gewerblichen Baufläche zu einer Wohnbaufläche geändert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 346 „Keramische Hütte Ost“ umfasst eine Fläche in der Größe von rd. 8.000 m².
Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 346 „Keramische Hütte Ost“ ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen..
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Auszug aus der Liegenschaftskarte und Auszug aus dem Luftbild mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 346 „Keramische Hütte Ost“
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