Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 354 „Maschwiese Nord“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Bahnstrecke „Lehrte – Hildesheim“, im Norden durch die Raiffeisenstraße, im Osten durch die Lehrter Straße (B443) und im Süden durch das Baugebiet „Maschwiese Süd“ begrenzt. In den Geltungsbereich ist ein Teil der Raiffeisenstraße im Norden und ein Teil der Lehrter Straße (B443) im Osten einbezogen worden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 354 „Maschwiese Nord“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
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