Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Frau Jungclaus erläutert kurz den Sachverhalt. Der Betriebsführungsvertrag wurde bereits im Fachausschuss beraten und beschlossen, allerdings gibt es eine Änderung im Erbbaurechtsvertrag. Der Erbbaurechtsvertrag über das Grundstück wurde nicht zwischen der Stadt Sehnde und der Kirche geschlossen, sondern zwischen der Infrastruktur Sehnde und der Kirche. Die Stadt Sehnde agiert als Mieter für das Grundstück, dass die Infrastruktur auf dem Grundstück der Kirche errichtet.
Es folgt eine Diskussion zum § 6 Abs. 1 s. 2 des Betriebsführungsvertrags. Der Fachausschuss entscheidet sich, die Zusammensetzung des Beirates bezüglich der vertretenden Fraktionen zur Beratung in den Verwaltungsausschuss zu nehmen. Unter Vorbehalt dieser Anmerkung stimmt der Fachausschuss über die Beschlussvorlage ab.
Beschluss:
b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen
c) Der Rat der Stadt beschließt die vorliegenden Betriebsführungsverträge für das Familienzentrum und die dreigruppige Kindertagesstätte mit den noch ausstehenden Angaben und beauftragt die Verwaltung, sobald die fehlenden Angaben vorliegen, die Verträge mit dem zukünftigen Träger beider Institutionen, dem Kirchenkreis Burgdorf, zu schließen.
Abstimmungsergebnis:
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