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Auszug - Einziehung einer Teilfläche der Straße "Peiner Straße" in Sehnde, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) -Absicht der Einziehung-  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Stadt Sehnde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 21.07.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:05 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses als Hybridsitzung
Ort: Eingang Nordstraße 19, 31319 Sehnde
Zusatz: Die Sitzung findet als Hybridsitzung statt. Es besteht die Möglichkeit, persönlich oder per Videoschaltung an der Sitzung teilzunehmen. Bei persönlicher Teilnahme wird um vorherige Anmeldung gebeten (uwe.isler@sehnde.de). Der WebEx-Zugang für die Teilnahme per Video wird den Gremienmitglieder per E-Mail zugesandt.Im Rathaus besteht Maskenpflicht, bitte tragen Sei einen Mund-/Nasenschutz (FFP2- oder OP-Maske)
2021/0978 Einziehung einer Teilfläche der Straße "Peiner Straße" in Sehnde, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
-Absicht der Einziehung-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

Es ist beabsichtigt, das Flurstück 84/4 der Flur 3, Gemarkung Sehnde, als Teilstück der Straße „Peiner Straße“ zur Größe von insgesamt ca. 15 qm, derzeit Verkehrsfläche der Straße „Peiner Straße“, gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.

 


Abstimmungsergebnis:

29

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en