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Auszug - Friedhofentwicklungskonzept auf kommunalen Friedhöfen 1. Grabfelder mit neuen, pflegefreien Grabarten 2. Beschluss des Friedhofentwicklungskonzeptes 3. Beschluss einer Angebotserweiterung mit neuen, pflegefreien Grabarten 4. Projektfeststellung für Urnenwahlgräber im Urnengarten, im Heckengarten und im Baumhain sowie wiederbelegbare Urnenwahlgräber unter Bäumen   

 
 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar
TOP: Ö 2
Gremium: Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 16.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der KGS Sehnde
Ort: Am Papenholz 11, 31319 Sehnde
Zusatz: Die Sitzung findet gemeinsam mit den Ortsräten Sehnde und Wassel statt. Auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden besteht beim Bewegen Maskenpflicht. Deshalb werden Sie gebeten eine Mund-Nase-Bedeckung (FFP2- oder OP-Maske) zu tragen.
2021/0992 Friedhofentwicklungskonzept auf kommunalen Friedhöfen
1. Grabfelder mit neuen, pflegefreien Grabarten
2. Beschluss des Friedhofentwicklungskonzeptes
3. Beschluss einer Angebotserweiterung mit neuen, pflegefreien Grabarten
4. Projektfeststellung für Urnenwahlgräber im Urnengarten, im Heckengarten
und im Baumhain sowie wiederbelegbare Urnenwahlgräber unter Bäumen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Zilkenath erläutert die Präsentation über das Friedhofsentwicklungskonzept auf kommunalen Friedhöfen.

 

Es findet eine Diskussion statt.

 

Fragen der Ortsratsmitglieder werden von Herrn Kraft und Frau Zilkenath beantwortet.

 

Die Ortsräte tragen die nachstehend kenntlich (fett gedruckt) gemachten Ergänzungen und Änderungen zum Friedhofsentwicklungskonzept vor:

 

- Instandsetzung bzw. Befestigung der Wege in die geplante Gebührenkalkulation einbeziehen.

- Zulassen von Radverkehr auf dem Friedhof Sehnde prüfen.

- Herstellung eines weiteren Friedhofseingangs im hinteren Bereich außerhalb des Friedhofs prüfen.

- Kosten für vorzeitige Rückgabe von Gräbern in verschiedenen Varianten in die geplanten Gebührenkalkulation aufnehmen.

 

- Seite 43: 6. Garten der Sternenkinder (SWG) - 3

Pflegefreie Sargwahlgräber (SWG) für Totgeburten und Kinder bis 10 Jahre

     Belegung je Grabstelle: 1 Sarg oder 1 Urne

     Nutzungsdauer: 25 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit

     Größen: 0,25 m x 0,50 m, 0,40 m x 0,80 m,

   0,60 m x 1,20 m, 0,80 m x 1,60 m

     bei Grabgrößen von 0,25 m x 0,50 m und 0,40 m x 0,80 m: Stele optional,  

  keine Einfassung

bei Grabgrößen von 0,60 m x 1,20 m, 0,80 m x 1,60 m: Stele und Stein optional, keine Einfassung

     keine Gestaltungsmöglichkeit für den Nutzungsberechtigten, außer einer kleinen Fläche von 0,25 m x 0,25 m auf Wunsch bei eigener Pflege

 

 

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Änderungen und Ergänzungen empfiehlt der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar folgenden Beschluss:


Beschluss:
a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu

   fassen:

 

f) Der Rat fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Dem vorgestellten Friedhofsentwicklungskonzept der Anlage und den daraus
   resultierenden Planungen wird als Grundlage für die 2022 geplante Änderung der
   Friedhofsatzung und der dazu gehörigen Gebührenkalkulation zugestimmt.

 

2. Den neuen, geplanten Grabarten in den vorgeschlagenen Grabfeldern

 1. Pflegefreie Sargwahlgräber (SWG)

2. Urnenwahlgräber im Urnengarten (UWG)

3. Urnenwahlgräber im Heckengarten (UWG)

4. Urnenwahlgräber im Baumhain (UWG)

5. Urnenwahlgräber unter Bäumen, wiederbelegbar (UWG)

6. Garten der Sternenkinder (SWG)

7. Mensch und Tier (UWG)


   werden als Kerngedanke der 2022 geplanten Änderung der Friedhofsatzung und der

   dazu gehörigen Gebührenkalkulation zugestimmt.

 

3. Als sichtbarer Einstieg in die Angebotserweiterung der Grabarten sollen die

   nachfolgenden Grabfelder bereits 2021/2022 teilweise hergestellt werden:
 

1. Urnenwahlgräber im Urnengarten (vgl. Anlage, Seiten 26-30)

2. Urnenwahlgräber im Heckengarten (vgl. Anlage, Seiten 31-35)

3. Urnenwahlgräber im Baumhain (vgl. Anlage, Seiten 36-38)

4. Wiederbelegbare Urnenwahlgräber unter Bäumen (vgl. Anlage, Seiten 39 und 40):

 

   Der Durchführung der vorbereitenden Arbeiten wie die Gestaltung der Grabfelder mit
   Bepflanzung, der Aufstellung von Stelen für die Gemeinschaftsanlagen und Installation
   von Urnenröhren mit Grabplatte im Rahmen der 2021/2022 in Höhe von 63.300 € zur
   Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird zugestimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en