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Auszug - Friedhofentwicklungskonzept auf kommunalen Friedhöfen 1. Grabfelder mit neuen, pflegefreien Grabarten 2. Beschluss des Friedhofentwicklungskonzeptes 3. Beschluss einer Angebotserweiterung mit neuen, pflegefreien Grabarten 4. Projektfeststellung für Urnenwahlgräber im Urnengarten, im Heckengarten und im Baumhain sowie wiederbelegbare Urnenwahlgräber unter Bäumen   

 
 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
TOP: Ö 4
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 17.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der KGS Sehnde
Ort: Am Papenholz 11, 31319 Sehnde
Zusatz: Zunächst findet um 17:00 Uhr eine Besichtigung des Friedhofs in Sehnde statt. Treffpunkt ist der Haupteingang des Sehnder Friedhofs. Die Sitzung wird in der Mensa der KGS fortgeführt. Auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden besteht Maskenpflicht. Deshalb werden Sie gebeten auf dem Schulgelände und in der Mensa einen Mund-/Nasenschutz (FFP2- oder OP-Masken) zu tragen.
2021/0992 Friedhofentwicklungskonzept auf kommunalen Friedhöfen
1. Grabfelder mit neuen, pflegefreien Grabarten
2. Beschluss des Friedhofentwicklungskonzeptes
3. Beschluss einer Angebotserweiterung mit neuen, pflegefreien Grabarten
4. Projektfeststellung für Urnenwahlgräber im Urnengarten, im Heckengarten
und im Baumhain sowie wiederbelegbare Urnenwahlgräber unter Bäumen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Zilkenath erläutert die Ergänzungen der Beschlussvorschläge gemäß der Ortsratsbeschlüsse vom 16.08.2021.

 

Nach Beratung fasst der Ausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgende Beschlüsse:


Beschluss:
Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat,

die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

1. Dem vorgestellten Friedhofsentwicklungskonzept der Anlage und den daraus
resultierenden Planungen wird als Grundlage für die 2022 geplante Änderung der Friedhofsatzung und der dazu gehörigen Gebührenkalkulation zugestimmt.

 

2. Den neuen, geplanten Grabarten in den vorgeschlagenen Grabfeldern

 1. Pflegefreie Sargwahlgräber (SWG)

2. Urnenwahlgräber im Urnengarten (UWG)

3. Urnenwahlgräber im Heckengarten (UWG)

4. Urnenwahlgräber im Baumhain (UWG)

5. Urnenwahlgräber unter Bäumen, wiederbelegbar (UWG)

6. Garten der Sternenkinder (SWG)

7. Mensch und Tier (UWG)


werden als Kerngedanke der 2022 geplanten Änderung der Friedhofsatzung und der dazu gehörigen Gebührenkalkulation zugestimmt.

 

3. Als sichtbarer Einstieg in die Angebotserweiterung der Grabarten sollen die nachfolgenden Grabfelder bereits 2021/2022 teilweise hergestellt werden:
 

1. Urnenwahlgräber im Urnengarten (vgl. Anlage, Seiten 26-30)

2. Urnenwahlgräber im Heckengarten (vgl. Anlage, Seiten 31-35)

3. Urnenwahlgräber im Baumhain (vgl. Anlage, Seiten 36-38)

4. Wiederbelegbare Urnenwahlgräber unter Bäumen (vgl. Anlage, Seiten 39
  und 40):

 

Der Durchführung der vorbereitenden Arbeiten wie die Gestaltung der Grabfelder mit Bepflanzung, der Aufstellung von Stelen für die Gemeinschafts­anlagen und Installation von Urnenröhren mit Grabplatte im Rahmen der 2021/2022 in Höhe von 63.300 € zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird zugestimmt.

 

Die Beschlüsse werden noch durch die folgenden Beschlussvorschläge gemäß der Ortsratsbeschlüsse vom 16.08.2021 ergänzt:

 

1. Instandsetzung bzw. Befestigung der Wege in die geplante Gebührenkalkulation einbeziehen

2. Zulassen von Radverkehr auf dem Friedhof Sehnde prüfen.  Herstellung eines
   weiteren Friedhofseingang im hinteren Bereich außerhalb des Friedhofs prüfen.

3. Pflegefreie Sargwahlgräber (SWG)

r Totgeburten und Kinder bis 10 Jahre

              Belegung je Grabstelle: 1 Sarg oder 1 Urne

              Nutzungsdauer: 25 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit

              Größen:  0,25 m x 0,50 m, 0,40 m x 0,80 m,

        0,60 m x 1,20 m, 0,80 m x 1,60 m

              Stele optional, keine Einfassung
bei Grabgrößen von 0,25 m x 0,50 m und 0,40 m x 0,80 m:
Stele optional, keine Einfassung
bei Grabgrößen von 0,60 m x 1,20 m, 0,80 m x 1,60 m:
Stele und Stein optional, keine Einfassung

              keine Gestaltungsmöglichkeit für den Nutzungsberechtigten, außer einer kleinen Fläche von 0,25 m x 0,25 m auf Wunsch bei eigener Pflege

4. Kosten für vorzeitige Rückgabe von Gräbern in verschiedenen Varianten in die
geplanten Gebührenkalkulation aufnehmen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en