Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Ortsratsmitglied Klaus-Walter Digwa und beratendes Mitglied Max Digwa dürfen zu den TOP 5 und 6 gemäß § 41 NKomVG nicht beratend oder entscheidend mitwirken. Sie halten sich in dem für die Zuhörer*innen bestimmten Teil des Beratungsraumes auf.
Es sind somit 6 stimmberechtigte Ortsratsmitglieder anwesend.
Herr Kraft erläutert den Sachverhalt anhand der vorliegenden Beschlussvorlage und geht ausführlich auf die Anlage 2 “Beteiligung der Öffentlichkeit“ und Anlage 4 “Beteiligung der Behörden“ ein.
Fragen der Ortsratsmitglieder werden von Herrn Kraft beantwortet.
Der Ortsrat stimmt über die Abwägungen zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung und den Feststellungsbeschluss gemeinsam ab.
Beschluss: a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB sowie aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB: Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2, sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) und die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB, wie in der Anlage 4 zur Beschlussvorlage 2021/0996 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlagen 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2021/0996 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 31. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Nördlich Osterkamp“, Ortsteil Rethmar, Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.
Abstimmungsergebnis:
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