Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Herr Kraft geht detailliert auf die Anlage 2 der vorliegenden Beschlussvorlage “Abwägungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden“ ein.
Fragen der Ortsratsmitglieder werden von Herrn Kraft beantwortet.
Ortsbürgermeister Jäntsch merkt zur Anlage 2 lfd. Nr. 061 an, dass die Markierung des OD-Steins weiter östlich der Straße in Richtung Evern liegt. Die Verwaltung wird hier um Prüfung gebeten.
Der Ortsrat stimmt über die Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemeinsam ab.
Beschluss: a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äußerungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 213 „Nördlich Osterkamp“ im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2021/0997 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2021/0997 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 213 „Nördlich Osterkamp“ im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde und der Begründung mit dem Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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