Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äußerungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 213 „Nördlich Osterkamp“ im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2021/0997 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2021/0997 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 213 „Nördlich Osterkamp“ im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde und der Begründung mit dem Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Sachverhalt:Sachverhalt: Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 213 "Nördlich Osterkamp" ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 213 "Nördlich Osterkamp" hat sich der Rat der Stadt Sehnde zuletzt in seiner Sitzung am 17.12.2020 befasst. Er hat damals den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB erfolgte in der Zeit vom 30.06.2021 bis einschließlich 16.07.2021.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB erfolgte mit Schreiben vom 30.06.2021 mit der Frist bis einschließlich 16.07.2021 mit Verlängerung bis einschließlich 30.07.2021 zur Abgabe einer Stellungnahme. Für die Ausarbeitung des Entwurfs müssen die eingegangenen Äußerungen aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB geprüft und ausgewertet werden. Dafür ist eine Abwägungstabelle als Anlage 2 beigefügt. Die Tabelle enthält eine Wiedergabe der Schreiben und eine "Stellungnahme der Stadt", in der angegeben ist, wie die Äußerungen im Entwurf des Bebauungsplans berücksichtigt werden. Außerdem sind Beschlussvorschläge aufgeführt. Der Beschluss zu der Auswertung der Äußerungen ist unter Ziffer 1 aufgeführt.
Nach Prüfung und Auswertung der eingegangenen Äußerungen ist der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung und Umweltbericht. Dafür ist ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen. Gegenstand des unter Ziffer 2 aufgeführten Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist der als Anlage 3 beigefügte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 213 "Nördlich Osterkamp" und die als Anlage 4 beigefügte Begründung mit dem Umweltbericht (Anlage 5 und 6) dazu. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1: Beteiligungsliste zur Beteiligung nach § 4 (1) BauGB 2: Abwägung der eingegangenen Eingaben nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB 3: Bebauungsplan Nr. 213 - Entwurf in Einzelteilen 4: Begründung zum Bebauungsplan Nr. 213-Entwurf 5: Umweltbericht –Entwurf Textteil 6: Umweltbericht –Entwurf Karten
Anmerkung: Die Fachbeiträge zum Bebauungsplan Nr. 213 sind auf der Homepage der Stadt Sehnde unter folgendem Link einsehbar: https://www.sehnde.de/wirtschaft-bauen/stadtentwicklung/bauleitplanung/
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